Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch
20. November
2012 – Schwere Zeiten für die 485 Anleger des vom Emissionshaus
Dr. Peters im Jahr 2006 aufgelegten DS-Fonds Nr. 115 – DS Kingdom. Das
für einen Preis von 80 Mio. US-Dollar gekaufte im Jahr 2001 in Dienst
gestellte Containerschiff erzielte lediglich 66,5% der prospektierten
Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der Leistungsbilanz des
Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade einmal 7.546.000 € anstelle der
prospektierten 11.352.000 €. Das Betriebsergebnis von 1.480.000 €
reicht nicht aus, um die prospektierten Ausschüttungen zu zahlen. Auch
einen Teil der vertraglich geschuldeten Tilgung der
Schiffshypothekendarlehen kann mit dem erwirtschafteten Überschuss nicht
gezahlt werden.
Wie werden sich die Chartereinnahmen der Schiffe entwickeln?
Ob
die Einnahmen ausreichen werden, um auf absehbare Zeit wieder voll zu
tilgen und Ausschüttungen zu ermöglichen, ist angesichts der schwierigen
Marktverhältnisse fraglich. Ausweislich der Prognosen der HSH Nordbank,
einem der größten Schiffsfinanzierer ist eine Erholung des
Chartermarktes nicht vor 2014 zu erwarten. In seinem Marktbericht „Shipping Monthly Container“ von Anfang September 2012 schreibt die Bank: Nachfrage
bleibt hinter den Erwartungen zurück, hohe Bunkerpreise belasten
Ergebnisse der Linienreedereien, Charterraten tendierten zuletzt wieder
abwärts, Unsere Prognose: Ab 2014 allmähliche Rückkehr auf ein
auskömmliches Charterratenniveau.
Legt man diese
Prognose zu Grunde, ist auch für das Jahr 2013 nicht mit einem
signifikanten Anstieg der Charterraten zu rechnen und erst ab 2014 mit einem „allmählichen“ Anstieg zu rechnen.
Realistische Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Anleger
des DS-Fonds Nr. 115 – DS Kingdom stehen nun vor der Frage, ob sie der
Situation tatenlos zusehen wollen, oder ob sie ihre bestehenden Chancen
nutzen wollen, ihre Beteiligung im Wege des Schadenersatzes –
wirtschaftlich betrachtet – „rückabzuwickeln“. Die Chancen hierfür
stehen in der Regel gut, da die Beratung durch die Bankberater in
vielerlei Hinsicht regelmäßig fehlerhaft war.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus
Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die
Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Rendite-Fonds
verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht
beziehungsweise nicht vollständig informiert wurden. Geschlossene Fonds
sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09
formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko
bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht
sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
- Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen: Die
Anleger des DS-Fonds Nr. 115 – DS Kingdom können die Beteiligung erst
nach einer langen Bindungszeit kündigen. Vorher besteht keine Chance, an
ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte
Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen.
Außerdem ist äußerst unwahrscheinlich, dass sie, sollte ein Käufer
gefunden werden, das investierte Kapital als Preis erhalten. Hier sind
regelmäßig erhebliche Abstriche hinzunehmen. - Hohe Vertriebsprovisionen verschwiegen:
Beratende Banken und Sparkassen haben für den Vertrieb von
Schiffsfondsanteilen hohe Provisionen erhalten, dies aber gegenüber
ihren Kunden, denen sie die Beteiligung empfohlen haben, nicht
offengelegt. In einem für eine Commerzbank Kundin geführten Rechtsstreit
lies die Bank beispielsweise vortragen, ihr sei noch im Jahr 2008 gar
nicht bekannt gewesen, dass sie verpflichtet sei, über diese
Provisionseinnahmen (so genannte kickbacks)
aufzuklären. Unterblieb die Aufklärung über die Provisionen, hat der
Anleger Schadenersatzansprüche gegen seine Bank oder Sparkasse. - Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele
Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als
Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine
Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit
hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen
können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der
Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
Da
bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir
vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen
Beratungsverträgen.
Möchten Sie als Anleger
des DS-Fonds Nr. 115 – DS Kingdom wissen, ob Ihnen
Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen
gerne.