28. November 2012 – Schwere Zeiten für die über 700 Anleger des vom
Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2006 aufgelegten DS-Fonds Nr. 118 – DS
Dominion. Das für einen Preis von 80 Mio. US-Dollar gekaufte im Jahr
2001 in Dienst gestellte Containerschiffe erzielt weniger als 70% der
prospektierten Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der
Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade einmal
7.594.000 € anstelle der prospektierten 11.125.000 €. Das
Betriebsergebnis von 737.000 € reicht nicht aus, um die vertraglich
vereinbarten Tilgungsleistungen gegenüber der finanzierenden Bank
vollständig zu erbringen.
Wie werden sich die Chartereinnahmen der Schiffe entwickeln?
Ob
die Einnahmen ausreichen werden, um das Überleben des Schiffsfonds
dauerhaft zu sichern, ist angesichts der schwierigen Marktverhältnisse
fraglich. Ausweislich der Prognosen der HSH Nordbank, einem der größten
Schiffsfinanzierer ist eine Erholung des Chartermarktes nicht vor 2014
zu erwarten. In seinem Marktbericht „Shipping Monthly Container“ von Anfang September 2012 schreibt die Bank: Nachfrage
bleibt hinter den Erwartungen zurück, hohe Bunkerpreise belasten
Ergebnisse der Linienreedereien, Charterraten tendierten zuletzt wieder
abwärts, Unsere Prognose: Ab 2014 allmähliche Rückkehr auf ein
auskömmliches Charterratenniveau.
Legt man diese
Prognose zu Grunde, ist auch für das Jahr 2013 nicht mit einem
signifikanten Anstieg der Charterraten und erst ab 2014 mit einem „allmählichen“ Anstieg zu rechnen.
Realistische Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Anleger
des DS-Fonds Nr. 118 – DS Dominion stehen nun vor der Frage, ob sie der
Situation tatenlos zusehen wollen, oder ob sie ihre bestehenden Chancen
nutzen wollen, ihre Beteiligung im Wege des Schadenersatzes –
wirtschaftlich betrachtet – „rückabzuwickeln“. Die Chancen hierfür
stehen in der Regel gut, da von die Beratung durch die Bankberater in
vielerlei Hinsicht regelmäßig fehlerhaft war.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus
Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die
Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht
haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht
beziehungsweise nicht vollständig informiert wurden. Geschlossene Fonds
sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09
formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko
bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht
sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
-
Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen:
Die Anleger des DS-Fonds Nr. 118 – DS Dominion können die Beteiligung
erst nach einer langen Bindungszeit kündigen. Vorher besteht keine
Chance, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für
gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu
ausgeschlossen. Außerdem ist äußerst unwahrscheinlich, dass sie, sollte
ein Käufer gefunden werden, das investierte Kapital als Preis erhalten.
Hier sind regelmäßig erhebliche Abstriche hinzunehmen. -
Keine Informationen über drohenden Verfall der Charterraten:
Bereits im Jahr 2007 häuften sich Berichte in der seriösen
Wirtschaftspresse, wonach der massive Ausbau der weltweiten
Containerflotte zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu
sinkenden Charterraten führen würde. Diese negativen Prognosen hätten
die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihren Kunden nicht den Mund
mit den aktuell außergewöhnlich hohen Charterraten wässrig zu machen. Es
wäre Aufgabe des Beraters gewesen, auf das Risiko hinzuweisen, was dem
Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen nach dieser Zeit
hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies
ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern
geführten Gesprächen, nicht geschehen. -
Hohe Vertriebsprovisionen verschwiegen:
Beratende Banken und Sparkassen haben für den Vertrieb von
Schiffsfondsanteilen hohe Provisionen erhalten, dies aber gegenüber
ihren Kunden, denen sie die Beteiligung empfohlen haben, nicht
offengelegt. In einem für eine Commerzbank Kundin geführten Rechtsstreit
lies die Bank beispielsweise vortragen, ihr sei noch im Jahr 2008 gar
nicht bekannt gewesen, dass sie verpflichtet sei, über diese
Provisionseinnahmen (so genannte kickbacks)
aufzuklären. Unterblieb die Aufklärung über die Provisionen, hat der
Anleger Schadenersatzansprüche gegen seine Bank oder Sparkasse. -
Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet:
Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als
Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine
Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit
hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen
können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der
Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
Da
bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir
vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen
Beratungsverträgen.
Möchten
Sie als Anleger des DS-Fonds Nr. 118 – DS Dominion wissen, ob Ihnen
Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen
gerne.