Das Angebot klang zumeist verlockend:
Zinsen, die bis zu 3% unter dem allgemeinen Niveau der
Hypothekenbanken für einen „Euro-Kredit“ liegen. Da können bei
einem Immobilienkredit schnell ein paar zehntausend Euro an Ersparnis
zusammen kommen. So lässt sich die monatliche Belastung auf ein
erträgliches Maß reduzieren; im Extremfall kann erst durch die
fremde Währung – meist in Schweizer Franken oder Japanische Yen –
die Finanzierungsrechnung so dargestellt werden, dass jungen
Bauherren mit Kindern oder Geringverdienern neben den Aufwendungen
für die Baufinanzierung noch genug zu Leben bleibt.
Dabei verstecken sich in den
Fremdwährungskrediten enorme Risiken, weiß Rechtsanwalt Mathias Nittel, der
sich auf die Vertretung geschädigter Kapitalanleger und Bankkunden
spezialisiert hat. Besonders bedenklich für den Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht ist, dass Fremdwährungskredite zumeist
nur als endfällige Darlehen mit kurzer Zinsfestschreibung angeboten
werden. „Das Darlehen wird dann während der Laufzeit nicht nach
und nach abbezahlt, sondern muss am Ende mit einem Schlag getilgt
werden. Dabei ist völlig offen, ob dann das benötigte Kapital zur
Verfügung steht.“
Wechselkursschwankungen und die
Folgen
Ein besonderes Risiko stellt die
Wechselkursentwicklung dar. Zwar gab es in der Vergangenheit Zeiten,
in denen die Kurse der Darlehenswährungen zum Euro einigermaßen
stabil waren, doch es kam auch immer wieder zu starken
Wechselkursschwankungen. So sank der Kurs des Euro in im Jahr 2008
allein gegenüber dem Yen um fast 30%, gegenüber dem Schweizer
Franken waren es immerhin noch 10%. Beim Franken war die Talfahrt
dafür dann umso länger; auch hier sind inzwischen Kursverluste von
30% eingetreten – der auf 1,20 € gestützte Franken bereits
einberechnet.
Für die Kreditnehmer hat diese
Entwicklung unter verschiedenen Gesichtspunkten fatale Folgen:
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Nur allzu oft sehen die
Darlehensverträge ein Nachbesicherungsrecht der Bank für den Fall
vor, dass der in Euro umgerechnete Darlehensstand einen bestimmten
Anteil des Immobilienwertes übersteigt. Steigt der Kurs der fremden
Währung gegenüber dem Euro und wird diese vereinbarte Schwelle
überschritten, verlangen die Geldhäuser weitere Sicherheiten. Sind
diese nicht mehr vorhanden, und kann sich der Darlehensnehmer mit
der Bank nicht einigen, droht die Kündigung des Darlehens und die
Zwangsversteigerung. Zudem müssen die Bauherren dann noch erheblich
höhere Zinsen zahlen. Der erhoffte Zinsvorteil ist dann schnell
hin. Die Finanzierung wird zum Alptraum.
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Durch den Wertverlust des Euro
gegenüber der Finanzierungswährung steigt zudem der Betrag, der in
Euro zur Ablösung des Darlehens aufgewandt werden muss. Statt der
beispielsweise aufgenommenen 100.000 € muss man dann plötzlich
130.000 € an die Bank zurückzahlen. Für nicht wenige
insbesondere junge Bauherren, die ihr Eigenheim knapp kalkuliert
haben, ein fast aussichtsloses Unterfangen.
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Damit zur Tilgung das nötige
Kapital zur Verfügung steht, wurde in der Finanzierungsberatung
häufig empfohlen, vorhandenes Eigenkapital nicht in die
Immobilienfinanzierung einfließen zu lassen sondern in ein
sogenanntes Tilgungsinstrument, etwa einer Lebensversicherung oder
einen Aktienfonds einzuzahlen oder anzusparen. Gleichzeitig wurde
der Darlehensbetrag erhöht. Aus Sicht der Finanzierungsberater ein
auf die Optimierung der Provisionseinnahmen ausgerichtetes Modell.
Für die Bauherren ein Fiasko: Zum einen haben sie durch die höhere
Verschuldung mehr Zinsen zu zahlen, zum anderen sind die als „Tilgungsinstrument“ empfohlenen Anlagen zumeist sehr riskant,
so dass das vorhandene und anzusparende Eigenkapital auch verloren
gehen kann.
Diese Umstände trieben die Mehrheit
der Darlehensnehmer bis an die Grenze ihrer wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit. Viele von ihnen zogen die Notbremse und stellten
die Darlehen um, fortan in Euro und mit annuitätischer Tilgung.
Hierbei mussten die Darlehensnehmer Ausgleichszahlungen in
schmerzlicher Höhe oder eine empfindliche Erhöhung der
Darlehensvaluta hinnehmen.
In Deutschland dürften nach
Einschätzung von Fachanwalt Nittelweit über 50.000
Darlehensnehmer ihr Eigenheim zumindest teilweise mit einem
Fremdwährungskredit finanziert haben. Noch stärker als in
Deutschland ist die Finanzierungsvariante mit Fremdwährungskrediten
bei unseren Nachbarn in Österreich oder etwa in Ungarn verbreitet.
Über 1,3 Millionen Magyaren – etwa 13% der gesamten Bevölkerung
– haben vornehmlich bei Österreichischen Banken zumeist Kredite in
Schweizer Franken auch zur Finanzierung eines Autos oder für
sonstige Anschaffungen aufgenommen. Nachdem die ungarische Währung,
der Forint, dann gegenüber dem Franken nachgab, konnten die meisten
Darlehensnehmer ihren Verpflichtungen gegenüber den Banken nicht
mehr nachkommen.
Dabei dürften vielen Darlehensnehmern
gegenüber den finanzierenden Banken oder den Finanzierungsberatern
Schadenersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen im Rahmen der
Kreditberatung zustehen. Zwar beinhalten die allermeisten
Fremdwährungskreditverträge eine entsprechende Risikobelehrung der
Darlehensnehmer. Allerdings sind diese Belehrungen häufig
unzureichend. Fachanwalt Nittel: „In Abhängigkeit von der
Person der Darlehensnehmer und deren Vorerfahrungen mit Bankprodukten
ist es in der Regel unzureichend, lediglich auf das abstrakte
Fremdwährungsrisiko hinzuweisen. Vielmehr muss einem
Darlehensinteressenten klipp und klar gesagt werden, wie sich dieses
Risiko wirtschaftlich für ihn auswirken kann. Erst hiernach ist ein
Darlehensnehmer in der Lage zu entscheiden, ob dieses Risiko für ihn
tragbar ist oder nicht.“
Dabei kann sich Bankrechtsspezialist Nittel auf eine Reihe von Gerichtsentscheidungen stützen, die zu
den Fremdwährungsfinanzierungen ergangen sind: „Streitentscheidend
ist in der Regel nicht eine etwaige Risikobelehrung, sondern der
tatsächliche Ablauf des Kreditberatungsgesprächs. Nur allzu oft
haben die Berater hierbei die bestehenden Risiken geradezu
heruntergespielt oder entsprechende Fremdwährungsdarlehen angeboten,
obwohl es bereits eindeutige Hinweise der Spitzenverbände der
Bankwirtschaft gab, die Kursbewegungen zu Lasten der Darlehensnehmer
voraussagten und von bestimmten Währungen abrieten.“