14% Provision bei MPC Schiffsfonds: Apo-Bank rechtskräftig zur Auskunft verurteilt

 

Einmal mehr mussten Kunden der
Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apo-Bank) gerichtliche Hilfe in
Anspruch nehmen, damit die Bank ihnen Auskunft darüber erteilt, wie
viel Provisionen sie im Zusammenhang mit der Vermittlung einer
Geldanlage erhalten hat. Dieses Mal war es das Amtsgericht Karlsruhe,
das am 3. Februar 2012 (12 C 132/11) die Apo-Bank zur Auskunft an
einen von der Kanzlei Nittel vertretenen Anleger verurteilte. Dieser
hatte auf Anraten seiner Bank im Jahr 2005 einen MPC Schiffsfonds
gezeichnet.

Die Apo-Bank legte keine Berufung gegen
das Urteil ein und erteilte urteilsgemäß Auskunft. Danach hat sie
sagenhafte 14% Provision für die Vermittlung des MPC Schiffsfonds
erhalten.

Der Rechtsanwalt, der in der Kanzlei Nittel den Kunden der Apo-Bank vertritt, sieht in
Provisionen in dieser Höhe einen starker Anreiz, es bei der Beratung
der Anleger insbesondere mit den Risiken von Schiffsfonds nicht allzu
genau zu nehmen. „Nur ein verschwindend geringer Teil der
Anleger hätte Schiffsfonds gezeichnet, wenn ihnen die umfangreichen
und vielfältigen Risiken solcher unternehmerischen Beteiligungen
tatsächlich ungeschminkt aufgezeigt worden wären.“
Wenn
Banken aber 10 – 14 Prozent des vom Anleger eingezahlten Kapitals
als Provision bekommen, stehen naturgemäß die Chancen einer solchen
Beteiligung im Vordergrund. „Die Darstellung von Risiken,
insbesondere der vielfältigen Probleme, die zum Totalverlust für
den Anleger führen können, wäre da natürlich nicht gerade
verkaufsfördernd
„, so der Anwalt.

Hinzu kommt, dass bei allen bislang im
Auftrag von Mandanten geprüften MPC Schiffsfonds die für den
Vertrieb der Fondsanteile angefallenen Kosten weit jenseits von 15%,
zum Teil sogar über 25% lagen. Der Bundesgerichtshof hat bereits
vor längerer Zeit festgestellt, dass Anlageberater und Vermittler
ihre Kunden zwingend darauf hinweisen müssen, wie hoch die
Vertriebsaufwendungen sind, wenn diese insgesamt höher als 15%
sind. Dabei kommt es nicht darauf an, was der Berater/Vermittler
selbst bekommt. Der Anwalt: „Keiner unserer Mandanten hat uns
gesagt, dass er darüber, dass bei einigen MPC Schiffsfonds rund ein
Viertel der Anlegergelder für den Vertrieb gezahlt werden, von
seinem Berater aufgeklärt wurde.“

Der Mandant der Kanzlei Nittel wird die
Apo-Bank jetzt auf Schadenersatz verklagen, denn seine Bank hat ihn
weder darüber aufgeklärt, dass sie Provisionen erhält, noch über
deren exorbitante Höhe.

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