BAC InfraTrust – Gesellschafterversammlungen werden verschoben

 

Das BAC-Management hat die Gesellschafter der InfraTrust-Fonds am späten Montagabend per Email darüber in Kenntnis gesetzt, dass die für die kommende Woche vorgesehenen Gesellschafterversammlung auf den 24./25. November 2011 verlegt werden sollen. Die bisherigen Termine bleiben aber bestehen und sollen für eine „Informationsveranstaltung“ genutzt werden.


BAC InfraTrust Fonds – Anleger müssen Weisungen für die
Gesellschafterversammlungen nochmals erteilen!


Anleger, die der Treuhänderin Bock Treuhand Weisungen
für die Abstimmungen auf der Gesellschafterversammlung erteilt haben, müssen noch einmal eine entsprechende Weisung erteilen, weil die ursprünglichen
Weisungen nur für die für den 14. bzw. 15. November anberaumten Versammlungen
Gültigkeit hätten, so die Fondsgeschäftsführung.


Wir dürfen alle Gesellschafter bitten, ihre entsprechenden
Weisungen noch einmal zu erteilen und eine für die Gesellschaft und die
Fondsanleger ungünstige Beschlussfassung gegen die Interessen der schweigenden Mehrheit
zu verhindern.


Kommentar der Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht zur Verschiebung der Gesellschafterversammlungen:

„Die letzten Tage haben gezeigt, dass die Geschäftsführung versäumt hat, eine ordnungsgemäße Information der Anleger zu gewährleisten. Insofern ist diese Reaktion eigentlich konsequent, weil der Widerstand im Vorfeld erheblich war. Es bleibt aber ein unglaublicher Vorgang, denn offenbar glaubt die Geschäftsführung ihre Gesellschafter, die Anleger, nach Belieben umladen zu können.“ Letztlich ist BAC selbst Opfer der eigenen Vorgehensweise geworden, unter Einhaltung der Mindestfristen für die Ladung gleichsam im Handstreich eine Beschlussfassung herbeiführen zu wollen. Nach Ansicht des Anwalts der Kanzlei dürfte die Verschiebung der Gesellschafterversammlungen wohl darauf zurückzuführen sein, dass das BAC Management nach Auswertung der schon vorliegenden Weisungen an die Treuhänderin erkannt hat, dass das die erforderliche Mehrheit nicht mehr erreicht werden kann.

Anleger berichten von hinhaltenden Telefonaten mit der Treuhandkommanditistin; angeblich habe man trotz schriftlicher Aufforderung es sogar abgelehnt, die Treugeber per Rundschreiben zu unterrichten. Sogar Finanzberater, die sich im Auftrag der von ihnen betreuten Anleger bei der Geschäftsführung erkundigen wollten, berichten von mehr als zurückhaltenden Antworten; offenbar befürchtet man in Berlin mittlerweile sogar, dass Anleger und ihre Berater/Vertreter, die ihre Opposition offen zu erkennen geben, es nötig hätten, über dritte an Informationen zu kommen. Der Rechtsanwalt dazu: „Wer sich öffentlich gegen die Politik der Geschäftsführung äußert, muss sich bestimmt nicht hinter anderen verstecken. Wenn ich Informationen benötige, frage ich direkt.“ Wer mit verdeckten Karten spielt, muss sich eben nicht wundern, wenn er auf große Zurückhaltung oder gar Ablehnung trifft.

Nur ein Beispiel: In der Stellungnahme der BAC vom 31. Oktober 2011 verwahrt diese sich gegen die Behauptung, die rechtliche Position des Anlegers als Vorzugsaktionär der CIG Wireless Inc. sei schlechter als derzeit. Dazu wird argumentiert:

 

„Der Anleger wird über die Liquidationspräferenz der Vorzugsaktie immer an erster Stelle vor den anderen Aktionären bedient. Damit ist sein Niveau der Absicherung analog der existierenden Beteiligungsstruktur bei den InfraTrust Fonds.“

Das ist – jedenfalls in dieser Kürze – falsch. Vorzugsaktionäre sind in der Hauptversammlung nicht stimmberechtigt, sondern nur am Gewinn beteiligt. Selbst wenn sie (zunächst eigentlich nur die InfraTrust-Fonds) stimmberechtigt wären, könnten sie mit den 35% kaum etwas bewegen. Befinden sich die übrigen 65% der Aktien in einer Hand oder bei einer Gruppe, ist klar, dass die Anleger keine Chance haben. Verkauft der Vorstand das Towergeschäft weiter, bleibt dem Anleger eine dann (wenn nicht gar schon vorher) wertlose Aktie, denn es ist klar, dass die Kurse dann fallen.

Den Anlegern rät der Rechtsanwalt weiterhin, auf das Ansinnen der Geschäftsführung nicht einzugehen und bei der Ablehnung zu bleiben bzw. – falls noch nicht geschehen – sich für die Ablehnung zu entscheiden. Es gibt für die InfraTrust-Fonds derzeit keinen triftigen Grund, das Vermögen auf eine Aktiengesellschaft zu übertragen und damit die Entscheidungskompetenz aus der Hand zu geben.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den BAC InfraTrust Fonds.

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