BAC LifeTrust-Fonds – BBBank bietet Vergleiche an

1. Dezember 2011 – Die Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht hat unter anderem für diejenigen Anleger, die ihre Beteiligungen an den LifeTrust-Fonds des Berliner Emissionshauses Berlin Atlantic Capital (BAC) von der BBBank empfohlen bekamen, schon diverse Klagen eingereicht. Geltend gemacht wurde Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Nachdem die Bank bisher stets eine Regulierung abgelehnt hatte, bot sie nunmehr eine vergleichsweise
Regulierung an. Die klagenden Anleger sollen streitlos gestellt werden, indem sie eine Zahlung Zug um Zug gegen Abtretung der Beteiligung an die Bank erhalten.

Unser Rechtsanwalt, der die Anleger betreut, meinte dazu: „Das Angebot sieht auf den ersten Blick nicht völlig ungünstig aus. Der Teufel steckt jedoch in Detailfragen.“ Einen grundsätzlichen Rat hierzu kann unser Anwalt allerdings nicht geben, denn je nach Fonds sieht der anders aus.
Seiner Meinung nach steht zu erwarten, dass andere Banken dem Beispiel der BBBank folgen werden. Ob auch Vertriebe und einzelne Anlageberater sich dem anschließen, glaubt er eher nicht, solange
nicht wenigstens ein erstinstanzliches Urteil dazu vorgelegt werden kann. Allerdings ist er sich sicher, dass solche Urteile demnächst vorliegen. Unser Rechtsanwalt dazu: „Nach allem, was ich von den Anlegern in unzähligen Gesprächen erfahren habe, sind hier unternehmerische Beteiligungen wie die sprichwörtlichen Witwen- und Waisenpapiere verkauft worden. Man kann eigentlich die Uhr danach stellen, dass hier auch die freien Anlageberater verurteilt werden.“

Allen Kunden der BBBank, die auch solche Beteiligungen gezeichnet haben, wird dringend geraten,
auf entsprechende Anfragen oder Angebote der Bank keinesfalls ohne vorherige Konsultation eines spezialisierten Rechtsanwalts anzunehmen. Sie laufen sonst Gefahr, im Nachhinein noch Nachteile zu
haben, obwohl sie annehmen, durch diesen Vergleich das Thema eigentlich hinter sich gebracht zu haben. Anleger, die bisher noch keinen Rechtsanwalt mit ihrer Beratung oder Vertretung beauftragten,
sollten nunmehr ihre Ansprüche geltend machen lassen. Es ist zu erwarten, dass die Kunden, die sich bisher ruhig verhielten, erst dann befriedigt werden, wenn sie beginnen ihre Ansprüche geltend zu
machen.

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