Online-Casinos in Deutschland weitestgehend illegal
Glücksspiel ist in Deutschland, von geringfügigen Ausnahmen abgesehen, gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag gesetzlich verboten. Trotzdem werben Anbieter von Online-Casinos bei Sportveranstaltungen, in den Medien und im Internet aggressiv für ihre illegalen Poker- und Casinoangebote. Glücksspiellizenzen von Anbietern im EU-Ausland wie beispielsweise aus Malta, wo die meisten Betreiber von Online-Casinos ihren Sitz haben, erlauben kein Glücksspiel in Deutschland. Da Glücksspielverträge gegen dieses gesetzliche Verbot verstoßen sind sie nichtig. Verlorenes Geld kann daher von allen Betreibern von online-Casinos erfolgreich zurückgeholt werden.
Zahlreiche Gerichte haben Illegalität des Online-Glücksspiels bestätigt
- Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 26. Oktober 2017 – 8 C 18/16) hat die Rechtmäßigkeit des Verbots von Online-Glücksspiel – konkret Poker- und Casinospiele – in Deutschland bestätigt.
- Das Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (Beschluss vom 30. Juni 2020 – 12 B 27/20) bestätigte das gegenüber einem maltesischen Betreiber ausgesprochene Verbot der Veranstaltung, Vermittlung und Bewerbung von Online-Casino-Spielen in Deutschland. Dennoch sind auch heute noch Online-Casinos mit Sitz in Malta und anderen Ländern in Deutschland online zugänglich und werden aggressiv im beworben.
- Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 30. März 2020 – 13 B 1696/19) bejahten Rechtmäßigkeit einer Untersagungsverfügung gegen die Veranstaltung von Casino- und Pokerspielen im Internet. Das Gericht hat in diesem Zusammenhang festgestellt, dass In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung höchstrichterlich und in verallgemeinerungsfähiger Weise geklärt sei, dass ein ausnahmsloses Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Casino- und Pokerspielen im Internet mit Verfassungs- und EU-Recht grundsätzlich im Einklang steht.
- Mit Versäumnisurteil vom 08.10.2020 verurteilte das Landgericht Traunstein den Betreiber des Onlinecasinos „Mr. Green“ zur Rückzahlung des durch den Kläger erlittenen Verlustes von 25.283 €.
- Mit Urteil des Landgerichts Gießen vom 21. Januar 2021 (4 O 84/20) wurde ein Online-Casino Betreiber verurteilt, an den Kunden Spielverluste in Höhe von 11.758,50 € zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Betreiber der Seite gehört zur Firmengruppe Entain, die in Deutschland vor allem für ihre Sportwetten- und Casinomarke Bwin bekannt ist.
Diese Urteile zeigen, dass Klagen gegen die Betreiber illegaler Pokerrunden und Online-Casinos auf Rückzahlung der Spielverluste eine solide rechtliche Grundlage für einen erfolgreichen Ausgang haben. Urteile, in denen Klagen von Spielteilnehmern gegen Casino-Betreiber abgewiesen wurden, sind bislang nicht bekannt geworden. Zahlreiche Anbieter sind daher auch bereit, sich bereits außergerichtlich, spätestens aber vor Gericht zu vergleichen, um weitere negative Entscheidungen zu vermeiden.
Verjährung beachten
Ansprüche auf Rückzahlung von Verlusten Glücksspielverlusten verjähren möglicher Weise innerhalb von 3 Jahren. Verluste aus dem Jahr 2018 können daher gegebenenfalls nur noch im Jahr 2021 geltend gemacht werden.
Vorsicht bei Klagen gegen Zahlungsdienstleister
Immer wieder werden Urteile von Amts- und Landgerichten gegen Zahlungsdienstleister veröffentlicht, in denen diese erfolgreich auf Rückzahlung der über sie an Glücksspielanbieter geleisteten Zahlungen verklagt wurden. Was zumeist nicht erwähnt wird, ist, dass bisher alle Urteil von Oberlandesgerichten in diesen Angelegenheiten die Klage der Kunden abgewiesen haben. Angesichts der guten Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen die Spiele-Anbieter selbst rate ich daher von Klagen gegen Zahlungsdienstleister ab.