Darlehensverträge der Volks- und Raiffeisenbanken mit gravierenden Belehrungsmängeln

LG Düsseldorf sieht Möglichkeit des Widerrufs für ab dem 11. Juni 2010 geschlossene Verbraucherdarlehensverträge

30.01.2018 – Für Verbraucher, die nach dem 11. Juni 2010 mit einer Volksbank, Raiffeisenbank oder einer Sparda-Bank einen Darlehensvertrag geschlossen haben, eröffnet sich eine weitere Möglichkeit, den Darlehensvertrag zu widerrufen. Wie das Landgericht Düsseldorf in einem Urteil vom 15. Dezember 2017 (Az.: 10 O 143/17) festgestellt hat, wurden die Darlehensnehmer über die Widerrufsfrist nicht ordnungsgemäß belehrt. Die Darlehensnehmer haben daher ihren Darlehensvertrag im Jahr 2016 wirksam widerrufen.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen Volksbank und Raiffeisenbank

Hintergrund der Entscheidung ist eine in den Allgemeinen Bedingungen der Bank, die dem Darlehensvertrag beigefügt waren, enthaltene Klausel, mit der die Regelung zur Fristberechnung in § 193 BGB abbedungen wird. Gemäß § 193 BGB tritt an die Stelle des letzten Tages einer Frist der nächste Werktag, wenn der letzte Tag der Frist für die Abgabe einer Willenserklärung oder die Bewirkung einer Leistung auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend fällt. Wird diese Regelung abbedungen, können sich die Fristen gegenüber den gesetzlich bestimmten unter Umständen um mehrere Tage verkürzen. Wenn z. B. das kalendarische Fristende auf den Karfreitag fällt, kann der Darlehensnehmer zwar die Widerrufserklärung noch an diesem Tag absenden (§ 355 Abs. 1 S. 2 letzter Hs. BGB a. F.); nach der gesetzlichen Regelung hätte er hierzu aber bis zum darauf folgenden Dienstag (nach Ostermontag) Zeit.

Durch die verkürzte Darstellung der Widerrufsfrist kann der Verbraucher zu der Fehlvorstellung verleitet werden, die Widerrufsfrist sei bereits abgelaufen, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall ist, so das Landgericht Düsseldorf. Auch die verkürzte Darstellung der Rückgewährfrist ist potentiell geeignet, den Verbraucher vom Widerruf abzuhalten, weil er hinsichtlich der Beschaffung der zur Erfüllung seiner Zahlungspflichten erforderlichen Mittel einem gegenüber der gesetzlichen Regelung erhöhten Zeitdruck ausgesetzt wird.

Widerruf Darlehensvertrag

Da die entsprechende Klausel ab dem 11.06.2010 von vielen Volksbanken, Sparda-Banken und Raiffeisenbanken verwendet wurde, lohnt es sich, die entsprechenden Darlehensverträge von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen, um den Widerrufsjoker nutzen zu können.

Unsere Kanzlei prüft Ihren Darlehensvertrag kostenlos.

Ihr Ansprechpartner:
Mathias Nittel | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


Unser Kontaktformular für die kostenlose Erstberatung zum Widerruf Ihres Verbraucherdarlehens

Bitte nutzen Sie dieses Online-Formular, wenn Sie Ihren Vertrag kostenfrei auf eine fehlerhafte Widerrufsinformation prüfen lassen möchten.

    Laden Sie hier Ihren Darlehensvertrag mit Widerrufsbelehrung von Ihrem Rechner hoch. (Alternativ können Sie uns die Dokumente auch per Fax oder Email zukommen lassen.)

    "Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Hinweis: die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@nittel.co widerrufen werden."

    janein

    Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Widerspruchsrechte:
    Datenschutzerklärung

    Ihre Daten werden nach den gesetzlichen 
    Bestimmungen verschlüsselt und sicher übertragen.
    Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner