Anwaltshaftung - Güteantrag hemmt Verjährung nicht

23.10.2015

In tausenden von Fällen haben Rechtsanwälte in der Vergangenheit
Güteanträge bei staatlich anerkannten Gütestellen eingereicht, um die
drohende Verjährung von Ansprüchen Ihrer Mandanten zu hemmen. Oftmals
wurden dabei von den Kanzleien Antragsmuster verwendet oder den
Mandanten zur Verfügung gestellt, damit diese den Antrag selbst stellen
können. Mit seinen Entscheidungen vom 18. Juni 2015 (Az.: III ZR 189/14,
III ZR 191/14, III ZR198/14 und 227/14) hat der BGH konkret formuliert,
welche Anforderungen an die Individualisierung von Güteanträgen zu
stellen sind. In vielen Fällen werden aussichtsreiche Klagen jetzt
alleine deshalb verloren, weil die Güteanträge nicht diesen
Anforderungen genügen.

Letzte Hoffnung Verfassungsbeschwerde

Die BGH-Entscheidungen sind für die betreffenden Anleger, aber auch für
ihre Anwälte fatal. Die Anleger verlieren ihre Ansprüche gegen die
verklagten Berater und Gründungsgesellschafter, die Anwälte sehen sich
Schadenersatzansprüchen ihrer Mandanten ausgesetzt, weil sie
unzureichende Güteanträge erstellt haben. Eine Verfassungsbeschwerde
gegen die Urteile des BGH war der letzte Strohhalm, um die über den
Einzelfall hinausgehenden, weitreichenden Folgen der BGH-Urteile noch
abzuwenden.

Diesen Hoffnungen setzte das Bundesverfassungsgericht
nun ein schnelles Ende. Mit Nichtannahmebeschüssen vom 10.09.2015 (I BvR
1819/15, I BvR 1817/15) wies es die Verfassungsbeschwerden zurück. Die
Urteile sind damit rechtskräftig.

Anspruchsverlust durch Verjährung

Nicht erst seit diesen Urteilen des Bundesgerichtshofs haben Land- und
Oberlandesgerichte Klagen geschädigter Anleger wegen ungenügend
individualisierter Güteanträge und infolgedessen eingetretener
Verjährung der Schadenersatzansprüche abgewiesen. Hinzu kommen Fälle, in
denen die nach den Verfahrensordnungen der Gütestellen vorgeschriebenen
Vollmachten nicht vorgelegt wurden. Da diese Fälle in die Tausende
gehen, ist in allernächster Zukunft eine große Zahl von Urteilen zu
erwarten, in denen Anlegerklagen wegen der Verjährung ihrer Ansprüche
verloren gehen werden.

Anwaltshaftung wegen fehlerhafter Güteanträge

Betroffene Anleger, deren Anwälte mit fehlerhaften Güteanträgen die Verjährung
nicht wirksam gehemmt und die deshalb ihre Schadenersatzklagen verloren
haben, können daher unter Umständen von ihren Anwälten, die die
Güteanträge gestellt oder Ihnen die Muster zur Verfügung gestellt haben,
Schadenersatz unter dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung verlangen.

Wir stehen Ihnen gerne zu einem unverbindlichen Gespräch (auch telefonisch) zur Verfügung.

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