Tomorrow Income Portfolio 33 – Ombudsmann der privaten Banken verlangt Rückabwicklung von Commerzbank

Mehr als 1.300 Anleger haben in den
Jahren 2002 und 2003 rd. 44 Mio. US$ eingezahlt, um an
gewerblichen Immobilieninvestitionen in den USA zu partizipieren. Es
wurde in sog. B-Objekte investiert, die nicht in den Top-Zentren
liegen oder nicht voll vermietet waren. Die Konstruktion ist so, dass die Anleger sich an einer deutschen Kommanditgesellschaft beteiligten, die ihrerseits als Kommanditistin einer amerikanischen Kommanditgesellschaft (Limited Partnership) eine Beteiligung zeichnete.

Die Anleger wurden überwiegend von der
Commerzbank geworben, aber nicht nur für den Tomorrow Income Portfolio 33, sondern auch
in den Vorgängern und Nachfolgern:

Aufgrund der (angeblich) negativen
Entwicklungen wurden den Anlegern im Jahre 2012 angeboten, dass die
Fondsgesellschaften ihre Beteiligungen an Rosemont Realty verkaufen
könnten, falls auch die Anleger in den jeweils anderen
Tomorrow-Fonds sich so entschlössen. Durch den Verkauf würden die
Gesellschaften von den Problemen entlastet, mit denen die Fonds
derzeit zu kämpfen hätten. Allerdings könnten aus dem Verkauf der
Beteiligungen nur noch Rückflüsse für die Anleger zwischen 5% und
22% (TIP 35) generiert werden. Damit stand fest, dass in jedem der
Tomorrow-Fonds die Anleger zumindest teilweise ihr eingesetztes
Kapital – nach unseren Berechnungen im TIP 32 beispielsweise
über 60% – verlieren werden, von einer Rendite ganz zu schweigen.

Einer Mandantin hat nun der Ombudsmann
der privaten Banken Recht gegeben. Die Dame hatte auf Beratung der Commerzbank hin ihre gesamten Ersparnisse zur Sicherung ihres Ruhestands investiert. Über die Risiken wurde sie nicht aufgeklärt, im
Gegenteil. Zudem verschwieg ihr der Berater, welches Eigeninteresse
die Bank daran hatte, ihr gerade diese Beteiligung zu empfehlen.
Infolgedessen verpflichtete der Ombudsmann nun die Commerzbank, die
Mandantin schadlos zu stellen. Die Anlegerin hat damit Anspruch auf
Zahlung ihrer Investition abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen
sowie des entgangenen Gewinns.

Unser Anwalt, der die Anleger der
Tomorrow-Fonds bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
betreut, meint, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt. Nach
Auswertung einer großen Zahl von Antworten der von ihm vertretenen
Anleger sei klar, dass die Bank – falls überhaupt – ihre Kunden
nur sehr unzureichend über die mit dieser Beteiligung verbundenen
Risiken aufgeklärt hat. Der Anlegeranwalt dazu: „Gewerbeimmobilien, zumal in einem anderen Land, konnte kaum ein Mandant wirklich beurteilen. Allein die Tatsache einer
Immobilieninvestition macht die Sache doch noch nicht sicher!“

In einem anderen Fall hat das
Landgericht Hannover bereits signalisiert, dass die Beratung der
Commerzbank fehlerhaft gewesen sein muss und der Bank die
Rückabwicklung dringend nahegelegt. Dort war einer Mandantin mit 70
Jahren die Beteiligung am TIP 32 empfohlen worden.

Unser Anlegeranwalt rät: Nachdem
nunmehr also endgültig für die Anleger feststeht, dass sie das
eingesetzte Kapital verloren haben, sollten sie spätestens jetzt
einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen um prüfen zu lassen, ob
sie richtig beraten wurden. Vor allem sollten Anleger umgehend
prüfen lassen, ob Sie überhaupt noch Ansprüche geltend machen
können. Bei den früheren Fonds TIP 32 und TIP 33 besteht die Gefahr
der sog. Totalverjährung. Zehn Jahre nach dem Beitritt zur
Fondsgesellschaft tritt nämlich unabhängig von irgendwelcher
Kenntnis die Verjährung der Ansprüche ein.

Haben Sie Fragen zu Ihrer
Fondsbeteiligung am Tomorrow Income Portfolio 33? Möchten Sie
wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche
durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir klären in einem Vorgespräch,
ob Ihr Fall ebenfalls gute Aussichten bietet.

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