Rente auf Pump – Kreditfinanzierte Renten- und Lebensversicherungen mit hohem Risiko

„Es klang doch so viel versprechend“, bekamen wir kürzlich von einem Mandanten zu hören, der uns wegen seiner kreditfinanzierten britischen Lebensversicherung konsultierte. Er solle ein zinsgünstiges Darlehen aufnehmen und dieses in eine britische Rentenversicherung investieren. Da deren Rendite über den Kreditzinsen liege, bezahlten sich die Kreditzinsen von selbst und er erziele noch einen Überschuss. Zahle er diesen regelmäßig in einen Investmentsparplan ein, könne er mit diesem später das Darlehen tilgen. Die lebenslange Rente hätte er so ohne eigene Zahlungen erworben. Dass es sich um ein hoch spekulatives Geschäft auf Kredit mit enormen Verlustrisiken handelte, wurde unserem Mandanten von seinem Anlageberater nicht gesagt.

Derartige Modelle wurden und werden unter Bezeichnungen wie Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR) der Schneegruppe oder Schnee-Rente, LEX-Konzept Rente, System-Rente, Novarent, Europlan oder Sparenta Kombi-Rente angeboten. Auch wenn sie sich in den Details unterscheiden, basieren sie dem Grunde nach auf einem komplexen Modell:

• Der Anleger nimmt einen Kredit auf, dafür bezahlt er für die Laufzeit von 10 oder 15 Jahren Zinsen.

• Den Kredit investiert er in eine Lebens- und/oder Rentenversicherung. Die Rentenzahlungen beginnen sofort.

• Mit der Rente werden zunächst die Kreditzinsen beglichen.

• Erst nach der Laufzeit des Darlehens tilgt der Anleger die Schuld – auf einen Schlag. So fallen permanent hohe laufende Kreditzinsen an, die der

Versicherte als Werbungskosten steuermindernd geltend machen kann. Auch vorab gezahlte Zinsen in Form eines Disagios lassen sich steuerlich mit anderen Einkünften verrechnen. Die Rente ist dagegen altersabhängig nur mit ihrem Ertragsanteil zu versteuern.

Auf den ersten Blick klangen diese Modelle plausibel. Nicht zuletzt aufgrund der in den uns bekannten Beratungen hervorgehobenen, in der Vergangenheit von Clerical Medical, einem der Anbieter von britischen Lebensversicherungen mit Einmalzahlung, erwirtschafteten Renditen. Auch in schwierigen Jahren, so die Werbung von Clerical Medical, seien immer Bonuszahlungen geleistet worden.

Insbesondere durch zahlreiche Landesbanken und deren Tochtergsellschaften sowie zahlreiche weitere Banken und Sparkassen wurden die Lebens- oder Rentenversicherungen zu 100 % finanziert. Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank kreditierte derartige Modelle für Ärzte und Apotheker.

Viele dieser Modelle entwickelten sich nicht so, wie es bei der Beratung vorhergesagt wurde. Die desaströse Entwicklung auf dem Aktienmarkt von 2000 – 2003 führte zu massiven Einbrüchen bei den Renditen der abgeschlossenen Versicherungsprodukte und Investmentfonds. Manche Pools von Clerical Medical verloren in dem Börsencrash rund 45 % des Vermögenswertes. Kreditzinsen sind nur noch mit erheblichen Zuzahlungen aus eigenen Mitteln der Anleger erbracht worden. Angesichts der hohen Kredite, die im Vertrauen auf die Sicherheit der Konzepte aufgenommen wurden, können die massiv gesunkenen Renditen der Renten- oder Lebensversicherungen für die Anleger existenzbedrohende Dimensionen annehmen. Statt kalkulierter Renditen von 7,5 % – 8,5 % bei Clerical Medical beläuft sich der deklarierte Wertzuwachs seit 2005 auf lediglich 0,5 %. Wie hoch die abschließende Überschussbeteiligung ausfallen wird, ist aufgrund des nicht nachvollziehbaren Berechnungsmodus nicht bekannt. Auch Generali (Sparenta) hat ihre Rentenzahlungen gesenkt, ohne zufrieden stellende Begründung.

Viele Anleger sind heute schon nicht mehr in der Lage, die fälligen Zinsen zu zahlen. Die weit hinter den Erwartungen zurückbleibende Wertentwicklung der Renten- und Lebensversicherungen sowie Investmentfonds lässt darüber hinaus bereits jetzt befürchten, dass die Rückführung der Kredite entgegen der Zusicherungen der Berater allein aus den Ablaufleistungen nicht möglich sein wird. Statt eine zusätzliche Altersvorsorge zu schaffen, werden hier möglicher Weise bestehende Altersvorsorgen vernichtet werden und in die Darlehenstilgung fließen müssen.

 

Welche Angriffspunkte gibt es für betroffene Anleger?

 

• Die Informationen zu den Renten- bzw. Lebensversicherungen waren in vielen uns bekannten Fällen unzureichend. Es wurde mit den in der Vergangenheit erzielten Renditen geworben, ohne auf die Risiken für die Zukunft hinzuweisen. Dies betrifft  insbesondere Verträge mit Clerical Medical. Hier liegen bereits erste Entscheidungen vor, die eine Schadenersatzpflicht wegen des Hinweises auf diese Vergangenheitsrenditen im Rahmen der Beratung bejaht haben.

• Ab der 2. Jahreshälfte 2002 war Clerical Medical bekannt, dass bei Versicherungsverträgen mit Einmaleinzahlung mit einer Laufzeit von 10 – 15 Jahren eine Rendite von 8,5 % im Durchschnitt nicht mehr erzielbar sein wird. Auch sei Entnahmepläne, die mit einer Entnahme von 7,5 % von Beginn an rechneten, mit einem Kapitalverlust zu rechnen. Dennoch wurden derartige Policen im Rahmen fremdfinanzierter Modelle massenhaft berasten und policiert. Hieraus resultieren gegebenenfalls Schadenersatzansprüche.

• Können aufgrund ungenügender Information der Anleger Schadensersatzansprüche gegenüber Clerical Medical geltend gemacht werden, können diese darüber hinaus im Falle eines verbundenen Geschäfts, welches nach unserer Meinung in der Regel zu bejahen sein wird, der finanzierenden Bank im Wege des so genannten Einwendungsdurchgriffs entgegengehalten werden. Der Anleger schuldet dann keine Rückzahlung des Darlehens mehr.

• Ferner verstoßen die abgeschlossenen Kreditverträgen oftmals gegen Vorschriften des Verbraucherkreditrechts. So ist in einem großen Teil der Fälle (Bayerische Landesbank, Apotheker und Ärztebank) der Gesamtbetrag aller von den Kreditnehmern zu erbringenden Leistungen fehlerhaft oder gar nicht angegeben. Dies allein hat eine erhebliche Reduzierung der Zinsbelastung für die Vergangenheit und die Zukunft sowie Ansprüche auf Rückzahlung zu viel geleisteter Zinsen zur Folge. Wir haben hier bereits außergerichtlich zufrieden stellende Lösungen erzielt. So reduzierte Deutsche Apotheker- und Ärztebank den Zinssatz auf 4 % und erteilte Gutschriften für die in der Vergangenheit überzahlten Zinsen.

Wir raten daher, gerade im Hinblick auf mögliche Verjährungsprobleme, die bei weiterem Abwarten eintreten können, den Betroffenen umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir stehen hierzu als eine der führenden Kanzleien in Deutschland auf dem Gebiet des Kapitalanlegerschutzes mit erfahrenen Anwälten zur Verfügung.  

 

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