Multi Advisor Fund – Anleger mit 30 und 40-jähriger Bindung können Beteiligung kündigen

Anleger, die sich an einem Multi Advisor Fund beteiligt und
eine Vertragsdauer von 30 oder gar 40 Jahren gewählt haben, können ihre
Beteiligung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dies hat der
Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 22. Mai 2012 (II ZR 205/10)
für einen Fall mit 30-jähriger Vertragsbindung entschieden. Der BGH
folgte damit der Argumentation des Landgerichts Berlin, das in der
langen Vertragslaufzeit wegen des damit verbundenen unüberschaubaren
Haftungsrisikos eine unzulässige Kündigungsbeschränkung gesehen hatte.

 

Für
Anleger der Multi Advisor Funds, die bei Zeichnung eine 30 oder
40-jährige Vertragslaufzeit vereinbart haben, besteht damit die
Möglichkeit, sich durch Kündigung von der Beteiligung und den künftigen
Zahlungsverpflichtungen zu lösen.

 

Möchten Sie wissen, ob
auch für Sie die Möglichkeit der Kündigung besteht? Wir beraten Sie
gerne und setzen Ihre Ansprüche durch.


Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner