MPC Zweite Reefer-Flottenfonds – Schadenersatzklage gegen die Gründungsgesellschafter des Schiffsfonds

 

12.03.2014 –
Schadenersatz wegen Prospektfehlern im Zusammenhang mit dem MPC Fonds
Zweite Reefer-Flottenfonds GmbH & Co. KG macht die auf die
Vertretung geschädigter Kapitalanleger spezialisierte Kanzlei
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht für Mandanten
geltend.

Kernargument der nunmehr beim Landgericht Hamburg eingereichten Klage sind diverse
Fehler im Prospekt, beispielsweise bei der Darstellung, der
Mittelverwendung, der Höhe der Vertriebskosten oder der Darstellung
der Marktsituation.

Für fehlerhafte Prospekte haften nicht nur die jeweilige Bank oder
Sparkasse, die den Fonds unter Verwendung des
Prospekts vertrieben hat, sondern nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs auch die Gründungsgesellschafter des Fonds, die
Triton Schiffahrts GmbH, die TVP Treuhand- und
Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds KG, die MPC Capital
Investments GmbH sowie die MPC Münchmeyer Petersen Steamship GmbH &
Co. KG.

>Mehr Informationen zur Beteiligung an der Zweite Reefer Flottenfonds GmbH
& Co. KG:
http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-reefer-flottenfonds-2-schadenersatz-fuer-schiffsfonds-anleger.html

Nittel |
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht hat bereits für zahlreiche
Mandanten Schadenersatz wegen Falschberatung im Zusammenhang mit
Schiffsfondsbeteiligungen durchgesetzt.

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Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am MPC Fonds Zweite
Reefer-Flottenfonds?

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Sie wissen, wie Ihre persönlichen Chancen stehen,
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