Kickbacks: Gericht verurteilt Bank zu nachträglicher Auskunft über erhaltene Kickback Zahlungen

Eine Bank muss einem Kunden, den sie im Hinblick auf Vermögensanlagen beraten hat, auch im Nachhinein Auskunft darüber erteilten, welche Provisionen sie erhalten hat. Dies entschied das Amtsgericht Heidelberg in einer am 28. Juli 2010 verkündeten Entscheidung (Az. 29 C 139/10). Es gab damit der Klage eines Rentners gegen seine Bank statt, die ihn hinsichtlich der Anlage eines größeren Geldbetrages beraten hatte. Darüber, ob sie Provisionen, so genannte kickbacks erhalten hat, wurde der Anleger während der Beratung nicht informiert. Auch die nachträgliche Auskunft darüber hat die Bank verweigert.

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