Erbausschlagung – das Erbe ausschlagen und andere Möglichkeiten, sich vor der Erbenhaftung zu schützen

Wer das Erbe nicht innerhalb von 6 Wochen ausschlägt, haftet für Verbindlichkeiten des Erblassers. Dass es Alternativen zur Erbausschlagung gibt, die ebenfalls vor der Erbenhaftung schützen, ist zumeist nicht bekannt. So kommt es zur übereilten Erbausschlagung. Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Thema „Erbe ausschlagen“, einschließlich des Ablaufs, der Fristen, der Kosten und der Alternativen.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zur Erbausschlagung in Kürze

  • Angehörige haben das Recht, ein Erbe auszuschlagen.
  • Eine Erbausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Erbfalls gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden.
  • Es ist sinnvoll, das Erbe auszuschlagen, wenn es verschuldet ist oder andere Sonderfälle vorliegen.
  • Wenn Sie das Erbe ausschlagen verlieren Sie Ihren Anspruch auf den Nachlass und den Pflichtteil.
  • Es gibt Alternativen, mit denen sich auch nach Ablauf der Ausschlagungsfrist die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten vermeiden lässt.

Was bedeutet es, ein Erbe auszuschlagen?

Wenn Sie ein Erbe ausschlagen, verzichten Sie ausdrücklich auf die Erbschaft und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten. Sie erhalten weder Vermögensgegenstände noch Geld aus dem Nachlass. Gleichzeitig müssen Sie keine Schulden des Erblassers begleichen und haften nicht mit Ihrem eigenen Vermögen. Nach dem deutschen Erbrecht geht eine Erbschaft automatisch auf einen Erben über.Eine Erbausschlagung kann auch für Vermächtnisse gelten, bei denen Sie auf bestimmte Gegenstände oder Geldbeträge verzichten.

Bei der Erbausschlagung ist es sinnvoll, sich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten und unterstützen zu lassen, um Fehler zu vermeiden.

Wann ist eine Erbausschlagung sinnvoll?

Es kann sinnvoll sein, ein Erbe auszuschlagen, wenn der Nachlass überschuldet ist. Eine Erbausschlagung sollten Sie ferner in Betracht ziehen, wenn

  • zum Nachlass gehörende Immobilien stark verschuldet oder in erheblichem Maße sanierungsbedürftig sind,
  • Sie als Erbe selbst verschuldet oder in Privatinsolvenz sind,
  • Vor- und Nacherbschaft im Testament angeordnet sind, 
  • sonstige persönliche Gründe vorliegen.

Wenn Sie keine Kenntnis darüber haben, ob der Nachlass überschuldet ist, müssen Sie das Erbe nicht ausschlagen. Es gibt Alternativen zur Haftungsbegrenzung.

Wenn Sie ein Erbe ausschlagen möchten oder sich nicht sicher sind, wie Sie verfahren sollen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Wie läuft eine Erbausschlagung ab?

Für die Erbausschlagung haben Sie gemäß § 1944 BGB sechs Wochen Zeit, nachdem Sie vom Erbfall erfahren haben. Sie müssen Ihre Entscheidung persönlich beim Nachlassgericht des eigenen Wohnsitzes oder jenem, das für den letzten Wohnsitz des Erblassers zuständig ist,  erklären oder von einem Notar beglaubigen lassen. Telefonische oder schriftliche Anträge per Post oder E-Mail sind nicht möglich. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, da sonst das Erbe automatisch als angenommen gilt.

Welche Kosten entstehen bei einer Erbausschlagung?

Für die Erklärung der Erbausschlagung fallen Gerichtsgebühren an, die je nach Nachlasswert variieren. Wenn der Nachlass nachweislich überschuldet ist, wird eine pauschale Gebühr fällig.

Was sind die Folgen einer Erbausschlagung?

Wenn Sie das Erbe ausschlagen, erben die nächsten Personen in der Erbfolge. Sie verlieren auch Ihren Anspruch auf den Pflichtteil. Es gibt jedoch bestimmte Sonderfälle, in denen der Pflichtteil weiterhin besteht, z. B. für den Ehepartner in Zugewinngemeinschaft.

Gibt es Alternativen zur Erbausschlagung?

Statt das Erbe auszuschlagen, können Sie ein Aufgebotsverfahren, die Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz oder die Dürftigkeitseinrede nutzen, um die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass zu beschränken und ihre persönliches Vermögen zu schützen.

Welche Möglichkeit haben SIe, wenn Sie nach der Annahme des Erbes Kenntnis von Schulden des Erblassers erlangen, in deren Kenntnis Sie das Erbe ausgeschlagen hätten? Sie müssen unverzüglich handeln und bei einem Notar die Annahme der Erbschaft anfechten und das Erbe ausschlagen.

Diese Alternativen können in bestimmten Fällen vorteilhafter sein, als eine Erbausschlagung ohne Kenntnis vom Nachlass.

Aufgebotsverfahren – Bestimmung der Höhe der Erbmasse

Das Aufgebotsverfahren dient nach dem Erbrecht in Deutschland dazu, den Umfang der Nachlassverbindlichkeiten festzustellen. Hierdurch soll den Erben die Entscheidung erleichtert werden, ob sie das Erbe ausschlagen oder annehmen. Darüber hinaus müssen die Gläubiger des Erblassers ihre Ansprüche fristgerecht anmelden. Nach Ablauf der Frist können sie ihre Forderungen zwar noch aus dem Nachlass erhalten, nicht aber aus dem Vermögen der Erben.

Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz

Statt das Erbe auszuschlagen, kann der Erbe beim Nachlassgericht eine Nachlassverwaltung beantragen. Der dann bestellte Nachlassverwalter kümmert sich darum, die Forderungen der Gläubiger aus dem Nachlass zu begleichen. Bleibt etwas übrig, wird es dem Erben ausgezahlt. Reicht der Nachlass nicht, um die Schulden zu begleichen, haftet der Erbe aber nicht mit seinem Privatvermögen. Stellt der Nachlassverwalter fest, dass der Nachlass zur Begleichung der Verbindlichkeiten nicht ausreicht, stellt er den Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Anstatt Nachlassverwaltung zu beantragen, können Erben auch unmittelbar beim Insolvenzgericht ein Nachlassinsolvenzverfahren einleiten und so ebenfalls ihr Privatvermögen schützen. 

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