Erbe ausschlagen: Wann ist eine Erbausschlagung sinnvoll ist und wie sie funktioniert

Das Ausschlagen eines Erbes ist ein komplexer Vorgang, der gut durchdacht sein sollte. Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Thema „Erbe ausschlagen“, einschließlich des Ablaufs, der Fristen und der Kosten.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

Angehörige haben das Recht, ein Erbe auszuschlagen. Eine Erbausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Erbfalls beim Nachlassgericht angemeldet werden. Es ist sinnvoll, das Erbe auszuschlagen, wenn es verschuldet ist oder andere Sonderfälle vorliegen. Bei einer Erbausschlagung verlieren Sie Ihren Anspruch auf den Nachlass und den Pflichtteil.

Was bedeutet es, ein Erbe auszuschlagen?

Wenn Sie ein Erbe ausschlagen, verzichten Sie ausdrücklich auf die Erbschaft und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten. Sie erhalten weder Vermögensgegenstände noch Geld aus dem Nachlass. Gleichzeitig müssen Sie keine Schulden des Erblassers begleichen und haften nicht mit Ihrem eigenen Vermögen. Nach dem deutschen Erbrecht geht eine Erbschaft automatisch auf einen Erben über.Eine Erbausschlagung kann auch für Vermächtnisse gelten, bei denen Sie auf bestimmte Gegenstände oder Geldbeträge verzichten.

Bei der Erbausschlagung ist es sinnvoll, sich von einem Anwalt für Erbrecht beraten und unterstützen zu lassen, um Fehler zu vermeiden.

Wann ist eine Erbausschlagung sinnvoll?

Es kann sinnvoll sein, ein Erbe abzulehnen, wenn der Nachlass überschuldet ist oder bestimmte Sonderfälle vorliegen:

Der Nachlass ist überschuldet. Vererbte Immobilien sind stark verschuldet oder müssen saniert werden. Sie als Erbe sind selbst verschuldet oder in Privatinsolvenz. Es gibt eine Vor- und Nacherbschaft im Testament. Es liegen persönliche Gründe vor.

Wenn Sie ein Erbe ausschlagen möchten oder sich nicht sicher sind, wie Sie verfahren sollen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Wie läuft eine Erbausschlagung ab?

Für die Erbausschlagung haben Sie gemäß § 1944 BGB sechs Wochen Zeit, nachdem Sie vom Erbfall erfahren haben. Sie müssen Ihre Entscheidung persönlich beim Nachlassgericht des eigenen Wohnsitzes oder jenem, das für den letzten Wohnsitz des Erblassers zuständig ist,  erklären oder von einem Notar beglaubigen lassen. Telefonische oder schriftliche Anträge per Post oder E-Mail sind nicht möglich. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, da sonst das Erbe automatisch als angenommen gilt.

Welche Kosten entstehen bei einer Erbausschlagung?

Für die Erklärung der Erbausschlagung fallen Gerichtsgebühren an, die je nach Nachlasswert variieren. Wenn der Nachlass nachweislich überschuldet ist, wird eine pauschale Gebühr fällig.

Was sind die Folgen einer Erbausschlagung?

Wenn Sie das Erbe ausschlagen, erben die nächsten Personen in der Erbfolge. Sie verlieren auch Ihren Anspruch auf den Pflichtteil. Es gibt jedoch bestimmte Sonderfälle, in denen der Pflichtteil weiterhin besteht, z. B. für den Ehepartner in Zugewinngemeinschaft.

Gibt es Alternativen zur Erbausschlagung?

Statt das Erbe auszuschlagen, können Sie ein Aufgebotsverfahren, die Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz oder die Dürftigkeitseinrede nutzen, um die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass zu beschränken und ihre persönliches Vermögen zu schützen. erheben oder das Aufgebotsverfahren nutzen. Diese Alternativen können in bestimmten Fällen vorteilhafter sein als die Erbausschlagung.

Aufgebotsverfahren – Bestimmung der Höhe der Erbmasse

Das Aufgebotsverfahren dient nach dem Erbrecht in Deutschland dazu, den Umfang der Nachlassverbindlichkeiten festzustellen. Hierdurch soll den Erben die Entscheidung erleichtert werden, ob sie das Erbe ausschlagen oder annehmen. Darüber hinaus müssen die Gläubiger des Erblassers ihre Ansprüche fristgerecht anmelden. Nach Ablauf der Frist können sie ihre Forderungen zwar noch aus dem Nachlass erhalten, nicht aber aus dem Vermögen der Erben.

Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz

Statt das Erbe auszuschlagen, kann der Erbe beim Nachlassgericht eine Nachlassverwaltung beantragen. Der dann bestellte Nachlassverwalter kümmert sich darum, die Forderungen der Gläubiger aus dem Nachlass zu begleichen. Bleibt etwas übrig, wird es dem Erben ausgezahlt. Reicht der Nachlass nicht, um die Schulden zu begleichen, haftet der Erbe aber nicht mit seinem Privatvermögen. Stellt der Nachlassverwalter fest, dass der Nachlass zur Begleichung der Verbindlichkeiten nicht ausreicht, stellt er den Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Anstatt Nachlassverwaltung zu beantragen, können Erben auch unmittelbar beim Insolvenzgericht ein Nachlassinsolvenzverfahren einleiten und so ebenfalls ihr Privatvermögen schützen. 

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