Die Widerrufsbelehrungen von rund 80% der nach dem 1. September 2002 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensverträge sind fehlerhaft. Die Mehrzahl der Darlehensnehmer können die Verträge daher auch heute noch widerrufen und ablösen oder umfinanzieren – trotz langfristiger Zinsfestschreibung und ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
>Wann lohnt sich der Darlehenswiderruf?
>Wie erkenne ich, ob die Widerrufsbelehrung in meinem Vertrag fehlerhaft ist?
>Häufige Fehler in Widerrufsbelehrungen
>Wie erkläre ich den Widerruf meines Darlehensvertrages
>Welche Ansprüche habe ich mit dem Widerruf?
>Was passiert, wenn die Bank den Widerruf nicht anerkennt?
Wann lohnt sich der Darlehenswiderruf?
- Sie möchten das aktuell niedrige Zinsniveau nutzen
Zinsen für Baufinanzierungen befinden sich auf einem historisch niedrigen Niveau.
Viele Darlehensnehmer haben aber langfristige Kreditverträge mit hohen Zinsen vereinbart.
Durch den Widerruf können Sie aus dem Vertrag mit langfristiger Zinsbindung
aussteigen und vom aktuell niedrigen Zinsniveau profitieren.
- Sie wollen oder müssen Ihre Immobilie veräußern und möchten die Vorfälligkeitsentschädigung sparen
In Zeiten hoher Immobilienpreise ist für viele der Anreiz groß, Ihre Immobilie zu verkaufen. Andere müssen verkaufen, beispielsweise weil sie umziehen oder
arbeitslos geworden sind. Banken lassen sich eine vorzeitige Auflösung des Darlehensvertrages teuer bezahlen, durch die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung. Wurden Sie über Ihr Widerrufsrecht
nicht richtig belehrt wurden, können Sie sich die Vorfälligkeitsentschädigung sparen und darüber hinaus vielfach noch Geld von der Bank zurückholen.
- Sie möchten eine bereits bezahlte
Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen
Sie haben Ihre Immobilie veräußert oder Ihren Kredit aus anderem Grund vor Ablauf der Zinsbindungsfrist abgelöst und an die Bank hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt. Wenn die Widerrufsbelehrung des Kreditvertrages fehlerhaft war, haben Sie gute Chancen, diese
Vorfälligkeitsentschädigung von Ihrer Bank zurückzubekommen. In vielen Fällen können Sie auch darüber hinaus noch Geld von der Bank zurückholen.
Wie erkenne ich, ob die Widerrufsbelehrung in meinem Vertrag fehlerhaft ist?
Die Überprüfung der Widerrufsbelehrung ist mühsam und
erfordert umfassende rechtliche Kenntnisse, da sich die gesetzlichen
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung und die Musterbelehrungen über die
Jahre hinweg fortwährend verändert haben. Eine erste „Vorprüfung“ können sie
selbst vornehmen, indem Sie die Widerrufsbelehrung in Ihrem Darlehensvertrag
mit der für den Zeitpunkt Ihres Vertragsschlusses geltenden Widerrufsbelehrung
geltenden Musterwiderrufsbelehrung Wort für Wort vergleichen. Ergibt sich keine Abweichung und sind auch keine Fußnoten hinzugesetzt, spricht einiges dafür, dass Ihre Widerrufsbelehrung nicht
angegriffen werden kann.
Sie können uns aber auch mit einer kostenlosen Erstprüfung Ihrer Widerrufsbelehrung beauftragen.
Häufige Fehler in Widerrufsbelehrungen
- „Frühestens“: Die in der Musterwiderrufsbelehrung 2002 enthaltene Formulierung „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ ist, wie der Bundesgerichtshof mehrfach festgestellt hat, fehlerhaft. Der Verbraucher kann der verwendeten Formulierung zwar
entnehmen, dass der Beginn des Fristlaufs gegebenenfalls noch von weiteren Voraussetzungen
abhängt, er wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, um welche (etwaigen)
Umstände es sich dabei handelt.
Hat die Bank die Musterwiderrufsbelehrung inhaltlich und in der äußeren Gestaltung unverändert übernommen, genießt sie allerdings Vertrauensschutz, das heißt der Darlehensvertrag kann nicht
widerrufen werden.
- Dauer der Widerrufsfrist: In manchen Widerrufsbelehrungen ist die Dauer
der Widerrufsfrist mit „zwei Wochen (einem Monat)“ angegeben. Dies macht die
Widerrufsbelehrung fehlerhaft.
- Verbundene Verträge: Die Musterwiderrufsbelehrung sieht bei verbundenen
Verträgen verschiedene Rechtsfolgen für verschiedene Geschäftsarten vor
(Finanzierung des Kaufs einer Sache, Finanzierung des Erwerbs einer Immobilie,
Finanzierung der Überlassung einer Sache). Oft wird der gesamte in der
Musterbelehrung hierfür genannte Text verwendet, ohne diesen an die konkreten
Gegebenheiten des Einzelfalles anzupassen.
- Verwirrende Formulierungen: Vielfach finden sich in Widerrufsbelehrungen
die Formulierung „Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag nachdem Ihnen ein Exemplar dieser Widerrufserklärung und die Vertragsurkunde, der schriftliche Vertragsantrag
oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Vertragsantrags zur Verfügung
gestellt wurde.“ Diese Formulierung belehrt nicht richtig über den Beginn der Widerrufsfrist, weil sie das unrichtige Verständnis nahe legt, die Widerrufsfrist beginne (bereits) mit
der Übersendung des Vertragsantrags durch die Bank.
- Beiderseitige Rückgewähr von Leistungen: Eine Widerrufsbelehrung ist falsch, wenn die
in der entsprechenden Musterwiderrufsbelehrung wiedergegebene Hinweis fehlt,
dass die empfangenen Leistungen beiderseits und mithin auch von der Bank
zurückzugeben sind; die Widerrufsbelehrung ist unwirksam, weil sie so lediglich
über die Pflichten des Verbrauchers im Falle des Widerrufs informiert, nicht
jedoch auch über dessen wesentliche Rechte.
- Belehrung in Textform: Die Musterbelehrung 2008 knüpft den beginn
der Widerrufsfrist an den Erhalt der
Belehrung „in Textform“ an. Fehlt dieser Hinweis, ist die Widerrufsbelehrung
fehlerhaft.
- Annahme durch die Bank / Zugang bei der Bank: Manche Widerrufsbelehrungen knüpfen den
Beginn der Widerrufsfrist an den Zugang des Angebots des Verbrauchers oder des
vom Verbraucher angenommenen Darlehensangebots bei der Bank an. Da dem
Darlehensnehmer regelmäßig nicht bekannt sein kann, wann das von ihm unterschriebene
Dokument bei der Bank eingeht oder das Angebot von der Bank angenommen wird und
so der Vertrag zustande kommt, ist eine solche Belehrung unwirksam.
Wie erkläre ich den Widerruf meines Darlehensvertrages
Der Widerruf muss in Textform erfolgen und bedarf keiner Begründung. Der wirksame Widerruf eines
Darlehensvertrages verpflichtet Sie jedoch grundsätzlich zur sofortigen
Rückzahlung des Darlehens. Daher sollte der Widerruf erst nach der Prüfung der
Widerrufsbelehrung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und
Abstimmung einer Strategie für das Vorgehen erklärt werden,
Die Fachanwälte und Anwälte unserer Kanzlei, die über viel Erfahrung mit dem
Widerruf und der Durchsetzung der daraus resultierenden Ansprüche haben, stehen
Ihnen hierfür gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie auch hinsichtlich der für
Sie besten Strategie und deren Umsetzung und unterstützen Sie bei der
Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Welche Ansprüche habe ich mit dem Widerruf?
Der wirksame Widerruf begründet ein sogenanntes Rückgewährschuldverhältnis. Infolgedessen hat der Darlehensnehmer der Bank die Darlehensvaluta zurückzuzahlen. Hinzu kommt ein Ersatz für die Nutzungen, die er während der Zeit, in der ihm die das Geld der Bank zur Verfügung stand,
gezogen hat. Diese sind in Höhe des vertraglich vereinbarten Zinses zu
berechnen. Lag der marktübliche Zinssatz niedriger, kann auch der marktübliche
Zinssatz angesetzt werden.
Im Gegenzug muss die Bank alle Zahlungen, die der Darlehensnehmer geleistet hat, an diesen zurückzahlen und ebenfalls die Nutzungen herausgeben. Nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs ist zu vermuten, dass eine Bank Nutzungen in Höhe von 5
%-Punkten über dem Basiszins gezogen hat. Zum Schluss werden die gegenseitigen
Ansprüche gegeneinander aufgerechnet.
Was passiert, wenn die Bank den Widerruf nicht anerkennt?
Mit manchen Banken ist es möglich, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Viele Banken weigern
sich jedoch, den Widerruf zu akzeptieren. Sie setzen dabei vor allem auf zwei
Argumente, zu denen der für Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH im
Zusammenhang mit Verbraucherdarlehensverträgen noch keine Entscheidung gefällt
hat: Der Widerruf sei rechtsmissbräuchlich und verwirkt. Immer mehr Gerichte haben in letzter Zeit entschieden, dass der WIderruf durch denDarlehensnehmer weder verwirkt, noch rechtsmißbräuchlich ist. Im Juni 2015 hat eine Bank kurz vor einer Verhandlung vor dem XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit dem Darlehensnehmer ienen Vergleich geschlossen. Wie zu vernehmen war, um ein für den Darlehensnehmer günstiges Urteil abzuwenden.
Wir haben bereits Widerrufsbelehrungen folgender Kreditinstitute geprüft:
Allgemeine Hypothekenbank Rheinboden AG
Allianz Lebensversicherungs-AG
Alte Leipziger
Augusta Bank eG
AXA Krankenversicherung AG
AXA Lebensversicherung AG
Bank im Bistum Essen eG
Barmenia Krankenversicherung a.G.
Barmenia Lebensversicherung a.G.
Bausparkasse Mainz AG
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
BBBank eG
Berliner Bank
Berliner Sparkasse
Berliner Volksbank
BHW Bausparkasse AG
BW Bank
Commerzbank AG
DBV-Winterthur
Debeka Bausparkasse
Degussa Bank
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
Deutsche Bank AG
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
Deutsche Bausparkasse Badenia
DG Hyp – Deutsche Hypothekenbank AG
DEVK
Dresdner Bank AG
DSL Bank
EUROHYPO AG
Frankfurter Sparkasse
Frankfurter Volksbank
Genossenschaftsbank München
Hamburger Bank von 1861
Heidelberger Volksbank
HypoVereinsbank – UniCredit Bank AG
ING DiBa
Kreissparkasse Augsburg
Kreissparkasse Böblingen
Kreissparkasse Heilbronn
Kreissparkasse Kaiserslautern
Kreissparkasse Ludwigsburg
Landesbank Baden-Württemberg – LBBW
Landessparkasse zu Oldenburg
LBS Hamburg
LBS Nord
LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse eG
Löchgauer Bank eG
Mainzer Volksbank
MLP Finanzdienstleistungen AG
Münchener Hypothekenbank
Nassauische Sparkasse
Nord-Ostsee Sparkasse
Nordrheinische Ärzteversorgung
Oldenburgische Landesbank AG
PSD Bank
PSD Bank Karlsruhe-Neustadt eG
R+V Lebensversicherung AG
Raiffeisen Bank Hardt-Bruhrain eG
Raiffeisen Privatbank eG
Raiffeisenbank Aschaffenburg eG
Raiffeisenbank Bauschlott eG
Raiffeisenbank Böllingertal eG
Raiffeisenbank Bretzfeld-Neuenstein eG
Raiffeisenbank Bühlertal eG
Raiffeisenbank Elztal eG
Raiffeisenbank Erlenbach eG
Raiffeisenbank Ersingen eG
Raiffeisenbank Frankenhardt-Stimpfach eG
Raiffeisenbank Freinsheim eG
Raiffeisenbank Gammesfeld eG
Raiffeisenbank Herxheim eG
Raiffeisenbank im Kreis Calw eG
Raiffeisenbank Ingersheim eG
Raiffeisenbank Kieselbronn eG
Raiffeisenbank Kirchheim-Walheim eG
Raiffeisenbank Kocher-Jagst eG
Raiffeisenbank Kraichgau eG
Raiffeisenbank Neudenau-Stein-Herbolzheim eG
Raiffeisenbank Oldenburg eG
Raiffeisenbank Ried eG
Raiffeisenbank Schrozberg-Rot am See eG
Raiffeisenbank Südhardt eG
Raiffeisenbank Tüngental eG
RV Bank Rhein-Haardt eG
Spar- und Kreditbank Hardt eG
Spar- und Kreditbank Rheinstetten eG
Sparda Bank Berlin eG
Sparda Bank Frankfurt eG
Sparda Bank Hamburg eG
Sparda Bank Hannover eG
Sparda Bank Hessen eG
Sparda Bank Köln eG
Sparda Bank München eG
Sparda Bank Nürnberg eG
Sparda Bank Südwest eG
Sparda Bank West eG
Sparda Bank Baden-Württemberg eG
Sparkasse Baden-Baden Gaggenau
Sparkasse Germersheim-Kandel
Sparkasse Harburg-Buxtehude
Sparkasse Heilbronn
Sparkasse Hohenlohekreis
Sparkasse Karlsruhe Ettlingen
Sparkasse Kraichgau-Bruchsal-Bretten-Sinsheim
Sparkasse Mainz
Sparkasse Neckartal-Odenwald
Sparkasse Pforzheim Calw
Sparkasse Pforzheim Calw
Sparkasse Rastatt-Gernsbach
Sparkasse Rhein Neckar Nord
Sparkasse Rhein-Haardt
Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim
Sparkasse Südliche Weinstraße
Sparkasse Vorderpfalz
Sparkasse Worms-Alzey-Ried
Stadtsparkasse Kaiserslautern
Stadtsparkasse München
Victoria Lebensversicherung AG
Volksbank Altenberge
Volksbank Alzey-Worms eG
Volksbank Baden-Baden * Rastatt eG
Volksbank Baiersbronn eG
Volksbank Bruchsal-Bretten eG
Volksbank Bruhrain-Kraich-Hardt eG
Volksbank Flein-Talheim eG
Volksbank Franken eG
Volksbank Heilbronn eG
Volksbank Hohenlohe eG
Volksbank Kaiserslautern-Nordwestpfalz eG
Volksbank Karlsruhe eG
Volksbank Kirnau eG
Volksbank Kraichgau Wiesloch-Sinsheim eG
Volksbank Krautheim eG
Volksbank Kur- und Rheinpfalz eG
Volksbank Lauterecken eG
Volksbank Limbach eG
Volksbank Möckmühl-Neuenstadt eG
Volksbank Mosbach eG
Volksbank Neckartal eG
Volksbank Offenburg eG
Volksbank Pforzheim eG.
Volksbank Rot eG
Volksbank Sandhofen eG
Volksbank Stutensee-Weingarten eG
Volksbank Sulmtal eG
Volksbank Überwald-Gorxheimertal eG
Volksbank Weinheim eG
Volksbank Wilferdingen-Keltern eG
VR Bank im Enzkreis eG
VR Bank Mainz-Kinzig-Büdingen eG
VR Bank Mittelhaardt eG
VR Bank Rhein-Neckar eG
VR Bank Schwäbisch Hall-Crailsheim eG
VR Bank Südliche Weinstraße eG
VR Bank Südpfalz eG
VR-Bank in Mittelbaden eG
VR-Bank Neckar-Enz eG