Bearbeitungsgebühren bei Krediten – Bank erneut zur Rückzahlung verurteilt

Bereits mehrfach haben verschiedene Oberlandesgerichte entschieden, dass
Vertragsklauseln einer Bank, mit denen von Privatkunden eine
Bearbeitungsgebühr für Privatkredite verlangt wird, intransparent
und daher unzulässig sind. Die Banken wurden verurteilt, die
Bearbeitungsgebühren zurückzahlen.

Dies hat jetzt das Amtsgerichts Offenbach in einer aktuellen Entscheidung bestätigt
(Urteil vom 04.07.2012 – 380 C 33/12) und eine Bank zur Rückzahlung
einer Kreditbearbeitungsgebühr von 700 € verurteilt. Das
Amtsgericht schloss sich der obergerichtlichen Rechtsprechung an. Die
Klausel, so das Gericht, sei intransparent, da der Kunde nicht
erkennen könne, wofür die Bearbeitungsgebühr erhoben würde.

Das Gericht folgte der Argumentation der Bank nicht, wonach es sich bei der
Bearbeitungsgebühr um eine Hauptpreisabrede handele, die nicht der
AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterliege. Vielmehr sei die Zahlung
der Bearbeitungsgebühr durch den Kunden ohne rechtlichen Grund
erfolgt, da die von der Bank verwendete Klausel zur
Bearbeitungsgebühr wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 S. 2,
Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam sei. Eine Individualvereinbarung über die
Bearbeitungsgebühr mit dem Bankkunden sei, so das Gericht, nicht
geschlossen worden. Die Bank konnte nicht beweisen, dass die
Bearbeitungsgebühr dem Grunde und der Höhe nach individuell
ausgehandelt wurde.

Die Klausel sei intransparent, da der Kunde nicht erkennen könne, wofür die
Bearbeitungsgebühr erhoben würde, inwieweit sie in die
Zinsberechnung einfließe, wann sie genau anfalle und was mit ihr
geschehe, sollte der Darlehensvertrag vorzeitig gekündigt werden.
Zum anderen dürfe ein Kreditinstitut keine Vergütungen für
Tätigkeiten verlangen, zu deren Erbringung es bereits gesetzlich
oder aufgrund einer selbstständigen vertraglichen Nebenpflicht
verpflichtet sei oder die es vorwiegend im eigenen Interesse
vornehme.

Das Urteil zeigt, dass es gute Erfolgsaussichten gibt, die Ansprüche auf Rückzahlung
von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten gerichtlich
durchzusetzen. Bankkunden sollten sich daher nicht von der starren
Verweigerungshaltung der Banken abschrecken lassen.

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