Premium Management Immobilien Anlagen: Schadenersatzansprüche gegen die Commerzbank AG – Verjährung droht!

Wir vertreten zahlreicher Anleger, die sich auf Anraten der Commerzbank AG an dem Investmentfonds Premium Management Immobilien Anlagen (WKN A0ND6C) beteiligt haben. Die Commerzbank hat seit der Auflage des Fonds am 19. Mai 2008 rund 1,7 Mrd. € Anlegergelder eingeworben. Für zahlreiche Anleger klagen wir mittlerweile gegen die Commerzbank AG auf Schadenersatz.

 

+++ Bericht in portfolio international über Schadenersatzklagen beim Premium Management Immobilien Anlagen +++

 

+++ atuelle Information +++ Liquidation des Fonds und „Vergleichsangebot“ der Commerzbank AG +++ 

 

+++  Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei offenen Immobilienfonds +++

 

+++ Landgericht Frankfurt spricht Anleger Schadenersatz zu: Bank klärte über Risiko der Aussetzung der Rücknahme nicht auf +++

 

Worauf stützen sich die Schadenersatzansprüche?

 

Anleger, die auf Anraten der Commerzbank AG in den Fonds Premium Management Immobilien Anlagen investiert haben, können ihre Schadenersatzansprüche unter anderem auf folgende Beratungsfehler stützen, die nach unserer Erfahrung in den allermeisten Fällen gemacht wurden:

 

  • Keiner unserer Mandanten wurde in der Beratung durch den Berater der Commerzbank darüber informiert worden zu sein, dass es zu einer Aussetzung der Rücknahme der Anteile am Fonds Premium Management Immobilien Anlagen kommen könne und dass dann keine Möglichkeit besteht, ohne Verluste an sein Geld zu kommen.

 

  • Keiner unserer Mandanten wurde nach seiner Schilderung von seinem Commerzbank-Berater darauf hingewiesen, wie lange die Aussetzung der Rücknahme andauern könne und welche Folgen es hätte, wenn die  Fondsgesellschaft den Fonds Premium Management Immobilien Anlagen abwickeln müsste. So wurden den Anlegern möglicher Weise aus Unkenntnis der jeweiligen Berater die bestehenden Verlustrisiken verschwiegen. Stattdessen schildern alle unsere Mandanten, dass ihnen gegenüber der Fonds als besonderes sicher und völlig risikolos dargestellt wurde.

 

  • Der Fonds Premium Management Immobilien Anlagen investiert vor allem in offene Immobilienfonds. Spätestens seit Ende 2005/Anfang 2006, als drei offene Immobilienfonds die Rücknahme von Anteilen aussetzen mussten, weil sie nicht genügend liquide Mittel hatten, um alle Anleger, die ihre Anteile zurückgeben wollten, auszuzahlen, ist bekannt, dass offene Immobilienfonds jederzeit in der Gefahr stehen, wieder in solche Situationen zu kommen. Für den Fonds Premium Management Immobilien Anlagen kann dies bedeuten, dass er selbst bei Bedarf nicht an das in offene Immobilienfonds investierte Kapital kommen und seinerseits in Liquiditätsprobleme kommen kann. Auf dieses Risiko wurde keiner unserer Mandanten hingewiesen.

 

  • Der Fonds Premium Management Immobilien Anlagen hat auch in den offenen Immobilienfonds KanAm US-Grundinvest investiert. Dabei handelt es sich um einen jener Fonds, die Anfang 2006 für knapp drei Monate die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatte. Auch hierauf hätten die Anleger hingewiesen werden müssen.
  • Einigen unserer Mandanten wurde noch nach dem 26./27. Oktober 2008 von der Commerzbank zur Investition in den Fonds Premium Management Immobilien Anlagen geraten. Ein Hinweis darauf, dass zu diesem Zeitpunkt bereits zwei Zielinvestments die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatten, nämlich die offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value und KanAm US-Grundinvest, ist ausnahmslos nicht erfolgt

 

  • Außerdem wusste keiner unserer Mandanten, dass die Commerzbank das Agio sowie Teile der laufenden Verwaltungsvergütung als Vertriebsprovision für die Vermittlung des Fonds Premium Management Immobilien Anlagen erhält und so ein ganz erhebliches wirtschaftliches Eigeninteresse hinter ihrer Anlageempfehlung stand. Ein klarer Verstoß gegen die Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

 

  • In vielen Fällen hat die Commerzbank AG Kunden, die bis dahin in Hausinvest-Fonds investiert waren, zum Verkauf der Beteiligungen und zur Investition in den Fonds Premium Management Immobilien Anlagen geraten. Dabei hat sie in der Regel verschwiegen, dass sie dann, wenn die Kunden der Empfehlung folgten, selbst am Ausgabeaufschlag von 5 % verdient haben, um den das Anlegervermögen durch den Wechsel gemindert wurde.

 

  • Aus der Konstruktion des Fonds Premium Management Immobilien Anlagen als Dachfonds resultieren weitere Nachteile für die Anleger. Dachfonds zeichnen sich dadurch aus, dass Verwaltungskosten sowohl auf der Ebene des Dachfonds, als auch auf der Ebene der Fonds anfallen, in die investiert wird. Dies bedeutet doppelte Verwaltungskosten und niedrigere Rendite.

 

Gute Chancen für Schadenersatzansprüche

 

Für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche sehen wir wegen der Vielzahl von Beratungsfehlern gute Chancen. Denn all diese Punkte begründen einzeln und gemeinsam eine Verletzung von Aufklärungs- oder Beratungspflichten durch die Commerzbank. Da die Commerzbank AG – wie auch bei anderen Produkten – zu einer außergerichtlichen Einigung nicht bereit ist, haben wir für unsere Mandanten Klagen auf Schadenersatz eingereicht, zahlreiche Klagen sind darüber hinaus in der Vorbereitung.

 

Worauf richten sich die Schadenersatzansprüche?

 

Zweck des Schadenersatzes ist es, den Anleger so zu stellen, als hätte er bei richtiger Beratung die Anlage im Fonds Premium Management Immobilien Anlagen nicht getätigt. Der Anleger erhält bei einem erfolgreichen Klageverfahren also das investierte Kapital zurück, gegebenenfalls auch eine angemessene Verzinsung als entgangenen Gewinn. Darüber hinaus muss die Commerzbank AG die Kosten der anwaltlichen Vertretung des Anlegers und des Gerichtsverfahrens tragen. Im Gegenzug erhält die Commerzbank die Fondsanteile.

 

 

Möchten Sie wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch an – ich helfe Ihnen gerne.

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