Degi Europa – Schadenersatz für die Anleger des gescheiterten Immofonds

+++  Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei offenen Immobilienfonds +++

 

+++ Landgericht Frankfurt spricht Anleger Schadenersatz zu: Bank klärte über Risiko der Aussetzung der Rücknahme nicht auf +++

 

Rund 90.000 Anleger haben 1,3 Mrd. € in den DEGI Europa investiert. Zumeist wurde ihnen die Beteiligung von Beratern der ehemaligen Dresdner Bank AG (heute Commerzbank AG) als sichere Geldanlage verkauft. Für viele äußerst überraschend wurde der Fonds am 30. Oktober 2008 zunächst geschlossen, die Anleger kamen seitdem nicht mehr an ihr Geld. Am 22. Oktober 2010 verkündete das Fondsmanagement das Aus für den Traditionsfonds. Der DEGI Europa wird liquidiert, die Fondsimmobilien werden verkauft und der Liquidationserlös wird in Raten an die Anleger ausgekehrt. Gerade für Rentner, die ihre Ersparnisse in dem Fonds sicher angelegt wähnten, ein Horrorszenario.

 

Falschberatung durch die Dresdner Bank?

 

In den Fällen unserer zahlreichen Mandanten haben wir immer wieder Anhaltspunkte dafür gefunden, dass die Beratung durch die Mitarbeiter der Dresdner Bank unvollständig oder fehlerhaft war.

 

  • So wurde der DEGI Europa als sichere Anlage für die Altersvorsorge dargestellt, ohne auf die tatsächlich vorhandenen erheblichen Risiken, die jetzt anschaulich eingetreten sind, hinzuweisen. Sollte Ihnen der DEGI Europa als sichere Anlage oder zum Zweck der Anlage Ihrer Altersvorsorge  empfohlen worden sein, können dies bereits erste Anknüpfungspunkte für Schadensersatzansprüche sein.
  • Hinzu kommt, dass die Dresdner Bank für die Vermittlung der Fondsbeteiligungen Rückvergütungen erhalten hat, so genannte kickback Zahlungen. Hierüber hätte sie die Anleger im Rahmen der Beratung sowohl dem Grunde, als auch der Höhe nach aufklären müssen. Wenn dies in Ihrem Fall nicht geschehen ist, begründet dies nach den kickback Urteilen des Bundesgerichtshofs einen Schadenersatzanspruch des falsch beratenen Anlegers.

 

Schadenersatzklagen eingereicht

 

Für unsere Mandanten haben wir bereits Schadenersatzklagen gegen die Commerzbank AG als Nachfolgerin der Dresdner Bank AG eingereicht. Besonders krass: Einer Rentnerin wurde der DEGI Europa zu einem Zeitpunkt als sichere Anlage angeboten, als der Fonds die Rücknahme von Anteile bereits ausgesetzt hatte. Darauf hingewiesen wurde sie „selbstverständlich“ nicht.

 

Schnelles Handeln ist geboten – Verjährung droht!

 

Offene Immobilienfonds sind Wertpapiere, so dass für Schadenersatzansprüche wegen fahrlässiger Falschberatung aus Fondskäufen in den Jahren vor 2010 grundsätzlich eine Verjährung von 3 Jahren ab dem Kaufdatum gilt, die taggenau berechnet wird. Allerdings besteht auch für DEGI Europa Anleger, bei denen der Kauf der Anteile länger als drei Jahre zurückliegt, noch eine Chance, Schadenersatz zu erhalten. Voraussetzung ist, dass die Bank im Rahmen der Beratung über aufklärungspflichtige Umstände vorsätzlich falsch beraten hat. Davon ist, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, auszugehen, wenn die Bank über Rückvergütungen („kickback Zahlungen)“ nicht informiert hat. Dann beginnt die Verjährung erst dann zu laufen, wenn der Anleger davon Kenntnis erlangt, dass seine Bank solche kickback Zahlungen erhalten hat.

 

Wollen Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und Schadenersatzansprüche haben? Rufen Sie mich zu einem unverbindlichen Erstgespräch an, ich helfe Ihnen gerne.

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