HL 143 – Montranus Internationale Kinofilmproduktionen – Hilfe für Anleger

 

Rund 220 Mio. € haben Anleger im Jahr 2003 in den Hannover Leasing Fonds 143 – Montranus Internationale Kinofilmproduktionen investiert.  Beraten wurden sie zumeist von ihren Sparkassen.

Ausweislich der Leistungsbilanz von Hannover Leasing für das Jahr 2010 sind die Lizenzeinnahmen  des ersten Montranus Fonds um 32 % und die Ausschüttungen an die Anleger um fast 50 % hinter den Prospektannahmen zurückgeblieben.

Für die Anleger ist die Beteiligung am Montranus I ein erhebliches Verlustgeschäft. Doch es droht weiterer Schaden: Die Finanzverwaltung versucht, die steuerlichen Verlustzuweisungen abzuerkennen, was zu erheblichen Steuernachforderungen sowie Säumniszinsen führen kann.

Für Anleger gibt es zwei Ansatzpunkte, um den ihnen entstandenen Schaden zu reduzieren beziehungsweise ersetzt zu bekommen:

  • Die beim Montranus 1 verwandten Widerrufsbelehrungen entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen. Infolgedessen können die Anleger auch heute noch gegenüber der HELABA Dublin, mit der sie zur Finanzierung eines Teils der Einlage eine Inhaberschuldverschreibung vereinbart haben, den Widerruf erklären. Dies haben die Oberlandesgerichte in München und Stuttgart bestätigt. Da es sich bei Fondsbeitritt und Inhaberschuldverschreibung um ein einheitliches, ein so genanntes verbundenes Geschäft handelt, hat die HELABA Dublin den Anlegern den entstandenen Schaden (Einlage abzüglich Ausschüttungen) zu ersetzen und bekommt im Gegenzug die Fondsanteile. Die Urteile der beiden Oberlandesgerichte sind noch nicht rechtskräftig, entsprechen aber der bisherigen Rechtsprechung zu den Anforderungen an Widerrufsbelehrungen.
  • Die von uns vertretenen Anleger haben ihre Montranus Filmfondsbeteiligung nach einer Beratung durch ihre Sparkasse gezeichnet. Die Sparkassen haben für die Vermittlung der Beteiligungen Provisionen erhalten, die so genannten kickbacks. Darüber, dass sie die Fondsbeteiligung empfehlen, weil sie ein eigenes Provisionsinteresse haben, hätten sie die Anleger nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs informieren müssen. Wurde die Information unterlassen, müssen die Sparkassen den Anlegern den gesamten Schaden ersetzen.

Möchten auch Sie sich von Ihrer Montranus Filmfondsbeteiligung trennen und den Ihnen entstandenen Schaden ersetzt bekommen? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

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