PRORENDITA Drei GmbH & Co. KG – Prorendita 3 – Fachanwälte helfen Anlegern

Schadenersatz für Prorendita-Anleger erfolgreich durchgesetzt

 

Rund 77 Mio. € wurden im Jahr 2006 von knapp 4.000 Anlegern für den Ideenkapital Fonds PRORENDITA DREI GmbH & Co. KG eingeworben. Im Vertrieb ebteiligt waren unter anderem die Commerzbank AG, die damalige Citibank (heute Targo Bank) und verschiedene Sparkassen, wie die Stadtsparkasse Düsseldorf. Wir sind von Mandanten beauftragt, gegen die Commerzbank AG, die Targo Bank und diverse Sparkassen Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit Beteiligungen an der PRORENDITA DREI GmbH & Co. KG durchzusetzen.

 

 

Der Fonds

Der Fonds Prorepdita 3 ist an zwei englischen Gesellschaften beteiligt, der PRORENDITA THREE Limited Partnership und der PRORENDITA THREE Limited, deren Unternehmensgegenstand der Handel mit britischen Lebensversicherungen ist, die auf dem Zweitmarkt erworben wurden.

 

Durch die weltweite Finanz- und Bankenkrise haben die Rückkaufswerte der Kapitallebensversicherungen erheblich an Wert verloren. Dementsprechend haben sich der Wert der Beteiligungen des Fonds Prorendita 3 an den Tochtergesellschaften gemindert.

 

Für die betroffenen Anleger des Fonds PROENDITA DREI hat dies zur Folge, dass ein Großteil ihres investierten Geldes verloren ist.

 

 

Die aktuelle Situation

Der Wert der Kommanditanteile der Anleger des Fonds PRORENDITA DREI, für die sie insgesamt 77 Mio. € einbezahlt hatten, hat sich ausweislich der Bilanz der Fondsgesellschaft zum 31. Dezember 2009 auf 20.377.052,42 € verringert.

 

 

Die Falschberatung

Für zahlreiche Anleger des Fonds PRORENDITA DREI kommt diese Situation völlig überraschend, weil sie von den sie beratenden Banken und Sparkassen insbesondere über die Risiken der Beteiligung unzutreffend informiert wurden. Sie gingen davon aus, dass es sich um eine sichere Geldanlage handeln würde. Offensichtlich wurden sie vor dem Erwerb der Beteiligung falsch beraten.

 

Falschberatung in diesen Punkten haben wir bei den von uns vertretenen Mandanten – neben vielen anderen – bislang besonders häufig angetroffen:

 

 

  • Die Beteiligung an der PRORENDITA DREI GmbH & Co. KG wurde als sichere Anlage empfohlen. Von Verlustrisiken, gar vom Totalverlust der Einlage war in den Beratungsgesprächen zum Fonds Prorendita 3 nie die Rede.

 

  • Die Beteiligung an der PRORENDITA DREI GmbH & Co. KG wurde als Altersvorsorge bzw. zur Anlage von Vermögen im Alter empfohlen. Für diese Zwecke ist die Investition in diesen Fonds grundsätzlich ungeeignet, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung hohe Verlustrisiken mit sich bringt.

 

  • Die im Vertrieb des Fonds PRORENDITA DREI GmbH & Co. KG  beteiligten Banken, Sparkassen und Berater haben erhebliche Provisionszahlungen erhalten. Über diese „Kickbacks“ hätten die Anleger unaufgefordert im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert werden müssen. Dies war regelmäßig nicht der Fall.

 

Der Schadenersatz

Anleger des Fonds PRORENDITA DREI, die über die ihnen empfohlenen Anlageprodukte falsch beraten wurden, können gegenüber ihren Beratern Schadenersatz durchsetzen. Sie erhalten dabei regelmäßig das investierte Kapital sowie entgangenen Gewinn. Im Gegenzug erhält der Berater die Beteiligung. Erhaltene Ausschüttungen werden vom Schadenersatzanspruch in Abzug gebracht.

 

Weitere Informationen zu Prorendita Fonds finden Sie hier 

 

Wir haben im Zusammenhang mit PRORENDITA-Fonds bereits erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank durchgesetzt.

 

Sind auch Sie an dem Fonds PRORENDITA DREI GmbH & Co. KG beteiligt und fühlen sich falsch beraten? Rufen Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Wir helfen Ihnen gerne.

 

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