Nordcapital Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG

16.03.2015 –
Schadenersatz in Höhe von rund 13.000 € muss die Deutsche Bank
Privat- und Geschäftskunden AG bezahlen, weil sie einen Kunden im
Sommer 2008 im Zusammenhang mit einer Beteiligung am Schiffsfonds
NORDCAPITAL Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG falsch beraten hat. Wie
das Landgericht Frankfurt in seiner von der Kanzlei Nittel |
Fachanwälte erstrittenen Entscheidung vom 12. März 2015
(2-10 O 506/13 – nicht rechtskräftig) festgestellt hat, wurde der
Kunde durch die Deutsche Bank über die mit der Beteiligung
verbundenen Risiken nicht vollständig informiert.

 

Nach der
Beweisaufnahme gelangte das Landgericht Frankfurt zu der
Einschätzung, dass die seinerzeit in der Filiale Neustrelitz der
Bank tätige Beraterin ganz wesentliche Aspekte der Beteiligung in
ihrer Beratung nicht erwähnt hat. Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Mathias Nittel: „Die
ehemalige Mitarbeiterin der Bank hat in ihrer Zeugenvernehmung
eingeräumt, dass sie über das Charterrisiko und das Risiko, dass die
Schiffsbetriebskosten stärker als in der Prognose des Fonds zu
Grunde gelegt ansteigen, nicht informiert hat.

Darüber hinaus hat sie bestätigt, dass der Prospekt des Fonds von
ihr nicht vor der Zeichnung der Beteiligung am Fonds Nordcapital
Bulkerflotte 1 an den Kunden übergeben wurde.

 

Weitere
Informationen zum Fonds Nordcapital
Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG

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