MPC-Schiffsfonds MS Santa-P Schiffe: Nur 33% der Anlegergelder flossen in den Bau der Schiffe

31. Januar
2014 – In sechs hochmoderne Panamax-Schiffe, die unter dem Dach des
vom Emissionshaus MPC herausgegebenen Schiffsfonds MS „Santa-P
Schiffe“ zusammengefasst sind, investierten Anleger in den Jahren
2004 und 2005 über 87 Mio. €. Nach der im vergangenen Jahr
gescheiterten Sanierung der Beteiligungsgesellschaft
MS „Santa-P Schiffe“ GmbH & Co. KG
befinden sich jetzt
zwei Fondsschiffe im vorläufigen Insolvenzverfahren. Bereits im
November 2013 wurde Insolvenzantrag für die Kommanditgesellschaft MS
„Santa Priscilla“ Offen Reederei GmbH & Co. gestellt. Jetzt
musste das zweite Fondsschiff, die Kommanditgesellschaft MS „Santa
Patricia“ Offen Reederei GmbH & Co. Insolvenzantrag stellen.

 

Auch die
wirtschaftliche Situation der vier anderen Schiffe ist angesichts der
angespannten Lage auf den weltweiten Schiffsmärkten alles andere als
rosig. Weitere Insolvenzen kämen nicht überraschend. Für die
Anleger des Schiffsfonds besteht das Risiko des Totalverlusts des
investierten Kapitals. Bei der gegenwärtigen Marktlage ist kaum zu
erwarten, dass der Erlös bei einem Verkauf der Schiffe die
Verbindlichkeiten übersteigen wird.

 

Schadenersatzansprüche
für Anleger

 

Dabei hätte
dieser Fonds Privatanlegern gar nicht empfohlen werden dürfen. Nur
33% des investierten Eigenkapitals sind tatsächlich in den Bau der
Schiffe geflossen. Der Rest von rund 67% wurde für diverse
Vergütungen, Vertriebsprovisionen und Zinsen verwendet. Gerade
dieser Umstand eröffnet Anlegern die Möglichkeit, Schadenersatz
gegen die beratenden Banken und Sparkassen sowie die
Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen. Uns ist keine
Anleger bekannt, dem sein Berater diese Zahlen offenbart hätte.

 

Auch
darüber, dass in diesem Fonds die Vertriebskosten 33,6% des
Kommanditkapitals der Anleger betrugen, wurden diese von ihren
Beratern regelmäßig nicht informiert, obwohl nach der
Rechtsprechung des BGH über Vertriebsaufwendungen von mehr als 15%
ausdrücklich aufgeklärt werden muss. (BGH
III ZR 359/02
)

 

Hinzu kommt,
dass der Prospekt nach unserer Meinung gerade hinsichtlich der
geplanten Mittelverwendung intransparent und irreführend ist. Der
Bundesgerichtshof fordert, dass in einem Prospekt ohne weiteres zu
erkennen sein muss, welcher Anteil des von den Anlegern investierten
Kapitals für andere Zwecke als die Anschaffungs- und
Herstellungskosten verwendet wird. Dem genügt die Darstellung der
geplanten Mittelverwendung im Prospekt nach unserer Ansicht in keiner
Weise. [BGH
II ZR 329/04
)

 

Auch über
die Vertriebsprovisionen, die an die im Vertrieb des Fonds tätigen
Banken geflossen sind, wurde nach unseren Erfahrungen ebenfalls
regelmäßig nicht informiert. So wie im Fall eines Mandanten, für
den wir Schadenersatzansprüche gegen die Apotheker- und Ärztebank
erstritten haben. Die ApoBank hat ihren Kunden nicht darüber
aufgeklärt, dass sie für den Vertrieb des Fonds 14% an Provisionen
erhalten hat. Daher hat das Landgericht Karlsruhe die Bank, die im
Übrigen gar nicht bestritten hat, den Kunden nicht über die
Provision aufgeklärt zu haben, rechtskräftig zur vollständigen
wirtschaftlichen Rückabwicklung der Beteiligung verurteilt.

 

Schadenersatzansprüche
drohen zu verjähren

 

Die Vielzahl
möglicher Angriffspunkte lässt auch für andere Anleger des
MPC-Fonds MS „Santa-P Schiffe“ einen positiven Prozessausgang
erwarten. Angesichts der maximalen taggenau berechneten
Verjährungsfrist von 10 Jahren, die für einige Anleger des ab
Februar 2004 vertriebenen Fonds akut abzulaufen drohe, bestehe akuter
Handlungsbedarf. Wer jetzt nicht umgehend seine Chancen auf
Schadenersatz nutzt und durch einen spezialisierten Anwalt die
richtigen Schritte einleiten lässt, riskiert seine Ansprüche zu
verlieren.

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