MPC Leben plus – Rechtsanwälte gehen wegen Prospektfehlern gegen die Gründungsgesellschafter vor

Im Jahr 2002 wurde die MPC Rendite-Fonds Leben plus GmbH & Co. KG aufgelegt, als erste einer Reihe
von zunächst insgesamt sieben Fonds, der in deutsche
Lebensversicherungspolicen, die am sogenannten Zweitmarkt gekauft
wurden, investierte. Bis 2003 wurden für den Fonds über 28 Mio. €
Eigenkapital eingesammelt und über 59 Mio. € Kredite aufgenommen. Trotz
angeblich hoher Sicherheit konnten sich die Anleger bisher aber nur
zweimal über Ausschüttungen freuen; seit 2008 sind sie gänzlich
ausgeblieben. Auf dem Zweitmarkt können Anleger bestenfalls noch 2% für
ihre Beteiligung erzielen. Viele Anleger, die nach der Beratung durch
ihre Bank oder ihren Anlageberater glaubten, in eine „todsichere“ Sache
investieren zu können, fürchten den Totalverlust ihrer Beteiligung.

 

Erste Schadenersatzklage gegen Gründungsgesellschafter des Fonds

 

Im
Auftrag von Mandanten haben wir die Gründungsgesellschafter dieses
Fonds erstmals durch Klage auf Schadenersatz in Anspruch genommen. Ziel
ist, dass die Verantwortlichen die Beteiligung rückabwickeln müssen, die
Anleger also ihr Geld zurück erhalten. Grundlage der Klage ist, dass
nach unserer Meinung der Emissionsprospekt in vielerlei Hinsicht
fehlerhaft ist. Gründungsgesellschafter haften nach der Rechtsprechung
des Bundesgerichtshofs den beitretenden Anlegern nach den Grundsätzen
der Prospekthaftung im weiteren Sinne, weil sie deren Vertragspartner
beim Beitritt zur Fondsgesellschaft sind. Die Rechtsprechung sieht sie
in der Pflicht, auf Prospektfehler und im Vergleich zum aktuellen
Prospekt geänderte Verhältnisse hinzuweisen.

 

Als sichere Anlage beworben

 

Ein
von uns vertretener Anleger wollte seine Altersvorsorge aufbessern.
Aufgrund der Finanzkrise nach dem 11. September 2001 war er stark
verunsichert und mochte nicht mehr in Aktien- und Mischfonds
investieren. Insofern vertraute er auf die Anpreisungen des
Emissionshauses, das den Fonds mit Schlagworten wie Sicherheit,
Mindestrendite und garantierte Mindestverzinsung beworben hatte. Nachdem
der Kläger sich näher dafür interessierte, erhielt er den Prospekt
übersandt. Im Begleitschreiben wurde erneut ziemlich auf den Putz
gehauen. Es war die Sprache von einer „Rendite mit Sicherheit“ und einem
„minimalen Investitionsrisiko“. Unserem Mandanten wurde der Eindruck
vermittelt, er täte mit einer Beteiligung genau das Richtige, denn jetzt
habe man sehr günstig einkaufen können und bei dem zu erwartenden
Anziehen der Kapitalmärkte zahle sich das dann mit „ansehnlichen
Renditen“ aus.

 

Absolute Verjährung von Ansprüchen droht

 

Allen
Anlegern in diesem Fonds sei dringend angeraten, umgehend von einem auf
Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob
sie gegen ihre Bank, Sparkasse oder Finanzberater
Schadensersatzansprüche geltend machen können. Die Zeit drängt, denn die
taggenau zu berechnende sogenannte Totalverjährung
von 10 Jahren ab dem Datum der Zeichnung droht! Die in der Regel
kostengünstige Beratung dürfte ihr Geld jedenfalls wert sein, bevor
Ansprüche gar nicht mehr geltend gemacht werden können.

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