MPC Leben plus IV – Rechtsanwälte gehen gegen die Gründungsgesellschafter wegen Prospektfehlern vor

Die MPC Rendite-Fonds Leben plus IV GmbH & Co. KG war – 2004 aufgelegt und 2005 geschlossen – der zweite einer Reihe von zunächst insgesamt sieben Fonds, der in deutsche
Lebensversicherungspolicen, die am sog. Zweitmarkt gekauft wurden,
investierte. Es wurden über 48 Mio. € Eigenkapital eingesammelt und fast
116 Mio. € Kredite aufgenommen. Trotz angeblich hoher Sicherheit
konnten die Anleger bisher aber nur zweimal sich über Ausschüttungen
freuen, wobei schon da die Prognosen nicht erfüllt werden konnten; seit
2010 sind Auszahlungen völlig ausgeblieben. Auf dem Zweitmarkt können
Anleger bestenfalls noch 15% (Stand: November 2012) für ihre Beteiligung
erzielen. Viele Anleger, die glaubten in eine sozusagen „todsichere“
(so ein Mandant) Sache investieren zu können, fürchten den Totalverlust
ihrer Beteiligung.

Erste Schadenersatzklage gegen Gründungsgesellschafter des Fonds

Im Auftrag von Mandanten hat unser Anwalt, der die Anleger der MPC
Leben plus-Fonds bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
betreut, die Gründungsgesellschafter dieses Fonds erstmals durch Klage
in Anspruch genommen. Ziel ist, dass die Verantwortlichen die
Beteiligung rückabwickeln müssen, die Anleger also ihr Geld zurück
erhalten. Grundlage der Klage ist, dass nach unserer Meinung der
Emissionsprospekt in vielerlei Hinsicht fehlerhaft ist, weil Ausgaben
falsch zugeordnet wurde, Risiken verharmlost oder die Darstellungen
unrichtig sind.

Gründungsgesellschafter haften nach der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den beitretenden Anlegern nach den
Grundsätzen der Prospekthaftung im weiteren Sinne, weil sie deren
Vertragspartner beim Beitritt zur Fondsgesellschaft sind. Die
Rechtsprechung sieht sie in der Pflicht, auf Prospektfehler und im
Vergleich zum aktuellen Prospekt geänderte Verhältnisse hinzuweisen.

Als sichere Anlage beworben

Beispiel:
Eine von uns vertretene Anlegerin wollte ihre Altersvorsorge
aufbessern. Aufgrund der Finanzkrise nach dem 11. September 2001 war sie
stark verunsichert und mochte nicht mehr in festverzinsliche
Wertpapiere, Aktien- und Mischfonds investieren. Insofern vertraute sie
auf die Anpreisungen des Emissionshauses, das den Fonds mit Schlagworten
wie Sicherheit, Mindestrendite und garantierte Mindestverzinsung
beworben hatte.

Auch die Berater haften daneben

Zumeist können neben den Gründungsgesellschaftern auch die Berater deswegen in
Anspruch genommen werden, weil sie im Rahmen ihrer Prüfungspflichten die
Prospektfehler hätten bemerken und ihre Kunden darauf hinweisen müssen.
Gerade Banken trifft hier eine große Verantwortung, da ihnen von der
Rechtsprechung wegen den bei ihnen zu vermutenden Kenntnissen ein hohes
Niveau abverlangt wird. Aber auch über die Rückvergütungen hätten sie
aufklären müssen, was – so der Rechtsanwalt weiter – regelmäßig nicht
geschehen sei. So hätten diverse Banken schon mitgeteilt, dass sie in
erheblichem Masse die sog. Kickbacks erhalten haben. Auch die
Risikoaufklärung hätten alle Berater gerade deshalb leisten müssen, weil
sie im Prospekt so unzureichend enthalten ist. Immerhin beläuft sich
der Fremdkapitalanteil an den Kaufpreisen der Lebensversicherungen auf
immerhin fast 77%, also über 10 Punkte weniger als man nach dem Prospekt
glauben soll.

Verjährung von Ansprüchen droht

Allen Anlegern in diesem Fonds sei – so der Anwalt weiter – dringend
angeraten, umgehend von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten
Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob sie gegen ihre Bank, Sparkasse oder
Finanzberater Schadensersatzansprüche geltend machen können. Die Zeit
drängt, denn die Regelverjährung
der Schadensersatzansprüche droht! Die zumeist kostengünstige Beratung
dürfte ihr Geld jedenfalls wert sein, bevor Ansprüche gar nicht mehr
geltend gemacht werden können.

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