MPC Fonds MS Santa P Schiffe mbH & Co. KG – Schadenersatz für Anleger

> [04.06.13] Deutsche Apotheker- und Ärztebank wegen Falschberatung zu Schadenersatz verurteilt

 

Bei dem Fonds MS Santa P Schiffe GmbH & Co. KG handelt es sich um einen Dachfonds, der in 6 Schiffe investiert hat. Die Anleger, die sich als Kommanditisten beteiligt haben, haben 82.250.000 € zuzüglich 5% Agio investiert, mithin 86.362.500 €.

 

Der Fonds befindet sich in wirtschaftlicher Schieflage. Die Einnahmen bleiben hinter den prospektierten Annahmen zurück, Ausschüttungen sind nicht möglich. Anlegern drohen angesichts der fehlenden Aussichten für einen Anstieg der Chartereinnahmen erhebliche Verluste.

 

 

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

 

Im Auftrag von Mandanten, die an dem Fonds beteiligt sind, haben wir den Prospekt des Fonds MS Santa P Schiffe GmbH & Co. KG geprüft und dabei nach unserer Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche.

 

 

Nur 41,5% der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition

 

Dem Prospekt muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne großes Nachrechnen ermitteln lassen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, also Finanzierungskosten und Dienstleistungsvergütungen (Provisionen), so genannte Weichkosten verbraucht wird.  Hierauf muss auch der Berater, der die Anlage empfiehlt explizit hinweisen.

 

Der Prospekt des Fonds MS Santa P Schiffe GmbH & Co. KG enthält solche Aussage nicht. Erst durch gesonderte Berechnungen lässt sich dies ermitteln.

 

 

Nicht investive Kosten sind die Finanzierungskosten, die mit 21,988 Mio. € zu Buche schlagen, die Gründungs- und Beratungskosten von 900.000 € sowie die Kapitalbeschaffungs- und Nebenkosten, die im Prospekt mit 22.110.000 ausgewiesen sind, denen aber noch das Agio in Höhe von insgesamt 5.526.000 € hinzuzurechnen ist. Insgesamt belaufen sich die nicht investiven Kosten damit auf 50.524.000 €.

 

Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: 58,5% des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapital incl. Agio wurde für nicht investive Zwecke verwandt. Nur 41,5% flossen tatsächlich in den Kauf der Schiffe.

 

Dies bedeutet auch, dass von den Herstellungskosten der Schiffe lediglich 13,3% aus den Mitteln der Anleger bestritten wurden.

 

 

32% der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen

 

Bankberater müssen nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs immer darauf hinweisen, welche Provisionen die Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung des Fondsanteils erhält. Nicht bankgebundene Berater müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich darauf hinweisen, wenn der Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital mehr als 15% beträgt. Vorliegend belief sich die für die Beschaffung des Kommanditkapitals, also für den Vertrieb des Fonds gezahlte Provision auf sagenhafte 32% des von den Anlegern investierten Kapitals. Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch informiert, sei es durch die beratende Bank, wie beispielsweise die im Vertrieb dieses Fonds tätige Deutsche Apotheker- und Ärztebank, noch durch sonstige Berater.

 

 

Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen

Da ein Teil der vom Fonds MS Santa P Schiffe GmbH & Co. KG aufzunehmenden Kreditmittel in JPY aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann. Aufgrund des hohen Fremdfinanzierungsanteils des Fonds kann dies nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US$ steigenden Kapitaldienstaufwendungen sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung des Fondsobjekts und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Sollte sich die Situation des Fonds nicht drastisch verbessern, könnte bei einigen Einschiffsgesellschaften aufgrund der ungünstigen Wechselkursentwicklung und der fehlenden Einnahmen im Jahr 2012 sogar die Kreditkündigung drohen. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen.

 

 

Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen – Anleger kommen bis 2023 nicht mehr an ihr Geld

Was für den von uns vertretenen Anlegern des Fonds MS 2Santa P Schiffe“ GmbH & Co. KG von ihren Beratern ferner verschwiegen wurde, ist, dass sie die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2021 kündigen können und vorher keine Chance besteht, an ihr Geld zu komme.  Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Erzielung eines  Anteilspreises, der dem investierten Kapital entspricht. Hier sind für den Fall, dass ein Käufer gefunden wird, erhebliche Abstriche hinzunehmen.

 

Der Prospekt weist darüber hinaus einige weitere Mängel auf, über die der Berater hätte aufklären müssen.

 

  • Der Prospekt weist das Agio weder als Einnahmen, noch als Ausgabenposition aus, obwohl der Betrag der Gesellschaft zufließt und für die Eigenkapitalvermittlung aufgewendet wird.

 

  • Die Ausführungen zur fehlenden Veräußerbarkeit entsprechen unseres Erachtens nicht den Anforderungen, die der BGH an die ordnungsgemäße Aufklärung von Anlegern stellt.

 

 

Anleger des MPC Fonds MS „Santa P Schiffe“ mbH & Co. KG haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.

 

 

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Fonds Santa P Schiffe mbH & Co. KG? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatz durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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