Lloyd Fonds 87 – Best of Shipping 1: Sanierung des Zweitmarktfonds gescheitert

Die
Sanierung des vom börsennotierten Emissionshaus Lloyd Fonds AG Ende 2007
aufgelegten Zweitmarktfonds „Best of Shipping 1“ ist in der ersten
Runde gescheitert. Dies berichtet der Informationsdienst fondstelegramm
im August 2012. Probleme bereitet insbesondere die durch den Fonds
aufgenommene Fremdfinanzierung. Die kreditgebende Bank fordere demnach
einen Nachschuss der Anleger von 1,7 Mio. € um mittels einer
Sondertilgung die Beleihungsgrenzen wiederherzustellen. Da sich in einer
ersten Runde nicht genügend Anleger bereit erklärt hätten, den
geforderten Nachschuss zu leisten, sei nunmehr eine zweite Frist gesetzt
worden. Ob eine Sanierung drohende Verluste reduzieren oder gar
abwenden könne, sei fraglich, so das fondstelegramm.

 

Für die meisten Anleger des Lloyd Fonds 87 – Best of Shipping 1 kam diese Entwicklung völlig überraschend.

 

  • In
    den Risikodarstellungen des Prospekts ist von einer faktischen
    Nachschusspflicht zur Wiederherstellung der im Kreditvertrag
    vereinbarten Beleihungsgrenzen nicht die Rede. In den uns bekannten
    Fällen wurden die Anleger auch von ihren Beratern überhaupt nicht darauf
    hingewiesen, dass es zu einer Kreditaufnahme durch die
    Fondsgesellschaft kommt und dass dort bestimmte Beleihungsgrenzen
    vereinbart sind und welche Folgen deren Verletzung haben kann.

 

  • Ebenfalls
    verschwiegen wurde in den meisten uns bekannten Beratungen der Umstand,
    dass der Wert von Anteilen an Schiffsfonds regelmäßig ebenso starken
    Schwankungen unterliegt wie der vom aktuellen Charterniveau abgeleitete
    Wert der Schiffe selbst. Zwar ist bei den Risikodarstellungen im
    Prospekt davon die Rede, dass der Marktwert des Portfolios sich
    verändern kann, welche Parameter für diese Veränderungen ausschlaggebend
    sein können, wird dort nicht dargestellt.

 

Droht der Totalverlust für Anleger?

 

Die Krise der Schiffsbranche
hat seit Herbst 2008 zu einem massiven Rückgang der Chartereinnahmen
geführt. Die meisten Fondsschiffe sind bereits seit Jahren nicht mehr
kostendeckend zu betreiben. Bereits in den Jahren 2006 und 2007 warnten
Fachleute in der einschlägigen Wirtschaftspresse vor den Folgen eines
hemmungslosen Aufbaus von Überkapazitäten, nicht zuletzt durch deutsche
Fondsemittenten und den dadurch zu erwartenden Rückgang der Charterraten
und damit der von den Schiffen erzielten Einnahmen. Uns ist kein Fall
bekannt, in dem ein Schiffsfonds-Anleger über diese Presseberichte und
die bereits damals bestehenden düsteren Prognosen informiert wurde.

 

Da
der massive Einbruch der Charterraten sich auch auf die Schiffsfonds
auswirkt, an denen sich der Lloyd Fonds 87 – Best of Shipping 1
beteiligt hat, da auch diese Fonds in zum Teil erheblichem Maße
Kreditmittel aufgenommen haben und teilweise ihre Bankverbindlichkeiten
nicht mehr ordnungsgemäß bedienen können, vermag auch die vermeintliche
Risikostreuung im Lloyd Fonds 87 nicht mehr zu helfen. Die gesamte
Branche leidet unter der Einnahmekrise. Beharrt die finanzierende Bank
im Falle des Lloyd Fonds 87 auf ihrer Forderung nach einer
Wiederherstellung der Beleihungsgrenze, wird den Anlegern zunächst
einmal nichts anderes übrig bleiben, als Nachzuschießen oder die
Verwertung der Fondsinvestments und damit ganz erhebliche Verluste
hinzunehmen. Ob damit angesichts des massiven Wertverfalls von Anteilen
an Schiffsfonds auch das Risiko des Totalverlusts in greifbare Nähe
gerückt ist, lässt sich gegenwärtig nicht mit Gewissheit sagen.

 

Die
Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu
akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen – die Chancen stehen nicht
schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von
Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht.
Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung
von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

 

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

 

Warum
kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für
Mandanten, die am Lloyd Fonds 87 – Best of Shipping 1 beteiligt sind,
haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds
geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für
Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten
sich gegen das Beratungsunternehmen und gegen die
Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen
BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften – http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds-haften-fuer-falschberatung.html.

 

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

 

Aus
Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die
Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht
haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert
wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert
hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche
das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil
verloren gehen kann. Die spekulativen Risiken der Beteiligung hätten
daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

 

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

 

Die
im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit
denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser
hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht
ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen
insbesondere folgende Mängel festgestellt:

 

  • Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen

  • Hohe Vertriebskosten – verschwiegen

  • Fremdfinanzierung und daraus resultierende Risiken verschwiegen

  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung

  • Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert – verschwiegen

  • Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet – dennoch als Altersvorsorge empfohlen

  • Keine Aufklärung über das Provisionsinteressen der beratenden Banken und Sparkassen (kickbacks)

Da
bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir
vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen
Beratungsverträgen.

 

Haben auch Sie eine
Beteiligung am Lloyd Fonds 87 – Best of Shipping 1 gezeichnet? Möchten
Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld
zurückzubekommen?

 

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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