König & Cie. Produktentanker-Fonds III in Schwierigkeiten: Fonds kann weiterhin keine Ausschüttungen leisten

23. November 2012 – Der im Jahr 2008 emittierte König & Cie.
Produktentanker-Fonds III steckt in Schwierigkeiten. Aufgrund der
geringen Einnahmen des MT „King Duncan“ und der „immer restriktiveren Auslegung der Schiffshypothekendarlehensverträge“,
wie es in der aktuellen Leistungsbilanz des Emissionshauses einmal mehr
heißt, können für 2011, wie bereits in den Vorjahren, keine
Ausschüttungen geleistet werden. Für die Anleger, die insgesamt rund
45,5 Mio. € in den Fonds und damit in die Schiffe MT „King Duncan“ und
MT „King Darius“ investiert haben, dürfte angesichts der auch weiterhin
trüben Aussichten auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten wenig Aussicht
auf Besserung bestehen.

 

Angesichts der
unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es
für betroffene Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds III
umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in
Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

 

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

 

Aus
Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die
Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Schiffsfonds König
& Cie. Produktentanker-Fonds III verwirklicht haben, von ihren
Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden.
Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu
Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als
solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu
einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen
kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

 

Doch
die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst
haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen
nachfolgend einige wenige genannt werden:

 

  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko:
    Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als
    „Mitunternehmer“ tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die
    bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein
    geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen
    bedeutsamen Umstand informiert.

  • Schiffsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet:
    Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsbeteiligung als
    Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine
    Schiffsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen
    Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können,
    ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat
    daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.

  • Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsanteile:
    Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt.
    Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur
    mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns
    bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.

  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten:
    Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten
    Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist
    kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der
    weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die
    Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen,
    was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten
    hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies
    ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern
    geführten Gesprächen, nicht geschehen.

  • Hohe Weichkosten verschwiegen:
    Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für
    den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher
    Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse
    Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten),
    Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der
    Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die
    geplante Mittelverwendung informiert.

  • Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen:
    Da ein Teil der vom König & Cie. Produktentanker-Fonds III
    aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde,
    die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein
    erhebliches Währungsrisiko. Steigt der Wert des Yen gegenüber dem US-$,
    was in den zurückliegenden Jahren der Fall war, muss der Fonds deutlich
    mehr US-$ für Zinsen und eventuelle Tilgungen aufwenden, als geplant. Im
    Ergebnis wurde der gesamten Kalkulation des Fonds der Boden entzogen.
    Auf diese Risiken hätten die Berater die Anleger des König & Cie.
    Produktentanker-Fonds III ausdrücklich hinweisen müssen.

  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen:
    Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in
    Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für
    Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn
    Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne
    der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall.
    Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der
    Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den
    Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten
    Schiffsfondsanleger hingewiesen.

  • Kein Hinweis auf Höhe der Vertriebsprovisionen (Kickbacks):
    Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die
    Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten
    Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe
    fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist
    in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde
    nicht ausdrücklich darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind
    und welcher Anteil davon an die beratende Bank als Provision (so
    genannte Kickbacks) fließt.

 

Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

 

Die
im Vertrieb des König & Cie. Produktentanker-Fonds III beteiligten
Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über
die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht
oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der
Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen
wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den
jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

 

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am König & Cie. Produktentanker-Fonds III? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?

 

Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner