KanAm Grundinvest wird aufgelöst – Fachanwälte helfen Anlegern

100.000 Anleger sind von der Entscheidung des KanAm Managements betroffen, den offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest zu liquidieren. Ob beim Verkauf der 51 Fondsimmobilien die rund 6 Mrd. € erlöst werden, die die Anleger in den maroden Fonds investiert haben, ist fraglich. In zahlreichen Fällen wurden Anleger offener Immobilienfonds falsch beraten. Sie haben gute Chancen, ihr investiertes Geld als Schadenersatz zurückzubekommen. Aber sie müssen jetzt handeln. Warten sie die voraussichtlich 5 Jahre dauernde Liquidation des Fonds ab, sind Schadenersatzansprüche in jedem Fall verjährt.

 

> KanAm Grundinvest – Schadenersatzansprüche gegen Sparkassen und Volksbanken

 

> KanAm Grundinvest – Der Fonds hatte seit 2006 immer wieder Liquiditätsprobleme

 

Die Krise der offenen Immobilienfonds in Deutschland setzt sich fort: Der knapp vier Milliarden Euro schwere Fonds KanAm Grundinvest (WKN: 679180), einer der ganz großen Fonds dieser Assetklasse wird aufgelöst. Rund 100.000 Anleger müssen um ihr Geld bangen.

 

Nachdem mit dem offenen Immobiliendachfonds DJE Real Estate Ende Dezember 2011 der neunte offene Immobilien(dach)fonds die Abwicklung erklärt hat, wird nun ein weiteres Schwergewicht der Branche abgewickelt und alle seine 51 Objekte verkauft. Der Fonds Kanam Grundinvest hat es in den vergangenen zwei Jahren nicht geschafft genügend Liquidität für eine Wideraufnahme der Anteilsrücknahme  anzusammeln. Möglicherweise war der Welle der Anteilsrückgabewünsche durch institutionelle Anleger zu groß, so dass ich das Fondsmanagement gezwungen sah, diesen Schritt zu gehen.

 

Bei dem Kanam Grundinvest Fonds mit ca. 4 Milliarden Euro Anlagevermögen handelt es sich neben dem  CS Euroreal mit einem Fondsvermögen von zuletzt 6,3 Milliarden Euro und SEB Immoinvest mit ca. 6 Milliarden Euro Anlagevermögen um ein Schwergewicht der Branche. Die Entscheidung des KanAm-Managements zur Liquidation des Fonds lässt für die beiden anderen „Dickschiffe“ unter den offenen Immobilienfonds, den CS Euroreal (WKN: 980500) und den SEB Immoinvest (WKN: 980230), bei denen die Entscheidung über eine Wiedereröffnung oder Liquidation bis Mai 2012 ansteht, nichts Gutes erahnen.

 

 

Schadenersatz wegen Falschberatung

Anleger des KanAm Grundinvest sollten sich nicht alleine auf die künftige Entwicklung der Fonds und die Absichtserklärungen der Verwaltungsgesellschaften verlassen, sondern vielmehr den Rat eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalts einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.

 

  • So wurde beispielsweise in den meisten Fällen Anlegern die Beteiligung am KanAm Grundinvest als sichere Kapitalanlage (Risikoklasse 1 oder 2) angeboten. Dabei wurde es unterlassen, darauf hinzuweisen, dass der Fonds bereits Anfang 2006 wegen Liquiditätsproblemen vorübergehend die Rücknahme von Anteilen aussetzen mußte. Und auch die Aussetzung der Rücknahme von Anteilen des KanAm Grundinvest in der Zeit vom 20. Oktober 2008 bis 8. Juli 2009 war in der nach dem 28. Oktober 2008 erfolgenden Beratung in keinem uns bekannten Fall Gegenstand der Beratung.
  • Ebenfalls unterlasen wurde es oftmals, auf die Vielzahl von Berichten in der Wirtschaftspresse hinzuweisen, die sich mit den enormen Risiken der Entwicklung der Weltwirtschaft und der weltweiten Immobilienkrise und deren Auswirkungen auf offene Immobilienfonds befassten.
  • Teilweise wurden offene Immobilienfonds auch wahrheitswidrig als mündelsichere Anlagen dargestellt.
  • Auch wurde Seitens der den Fonds vertreibenden Banken in der Beratung oftmals nicht auf deren eigenes Provisionsinteresse (so genannte kickbacks) hingewiesen.

 

Dies sind nur einige wenige Beispiele für mögliche Falschberatungen im Zusammenhang mit der Empfehlung zur Zeichnung eines offenen Immobilienfonds. Die Folge der Falschberatung: Der Berater ist zum Schadenersatz verpflichtet. Das heißt, er muß das investierte Kapital dem Anleger zurückzahlen.

 

Wir vertreten zahlreiche Anleger des KanAm Grundinvest und anderer offener Immobilienfonds und Immobiliendachfonds und konnten bereits in vielen Fällen außergerichtliche und gerichtliche Lösungen herbeiführen. 


> CS Euroreal und SEB ImmoInvest: Kommt auch hier wie beim KanAm Grundinvest das Aus?

 

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Gerade wegen der immer wieder angekündigten und aufgeschobenen Öffnung des Fonds haben Anleger viel Zeit verloren. Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht. Da derzeit offenbar selbst die Verwaltungsgesellschaften nicht sagen können, ob durch den Verkauf der 51 Fondsimmobilien ausreichend Liquidität erreicht werden kann, um den Anlegern alles Geld zurückzuzahlen, sollten Anleger nicht untätig zuwarten sondern von sich aus aktiv werden, um drohende Verluste abzuwenden.

 

Möchten Sie wissen, welche Möglichkeiten Sie als Anleger des KanAm Grundinvest haben? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne!

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