20.
November 2012 – Der im Jahr 2006 platzierte Schiffsfonds GEBAB MS
„Nona“ steckt in Schwierigkeiten. Das Containerschiff erwartet für das
Jahr 2012 ein deutlich unter Plan liegendes Betriebsergebnis. Die Folge:
Bankverbindlichkeiten können nicht in voller Höhe bedient werden, so
dass die Geschäftsführung mit der finanzierenden Bank über die Stundung
der im Dezember 2012 fälligen Tilgung verhandelt, wie der
Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist. Das im Jahr 2010
umgesetzte „Betriebsfortführungskonzept“ hat angesichts der desaströsen
Einnahmesituation auf dem Containerschifffahrtsmarkt offenbar nur eine
kurze Zeit für Entspannung gesorgt. Ausschüttungen können bereits seit
längerer Zeit nicht mehr gezahlt werden, die von den Anlegern
investierten 18,5 Mio. € sind in Gefahr. Denn ob und unter welchen
Bedingungen die Banken in der gegenwärtigen Krise zu einem
Entgegenkommen bereit sind und welcher Beitrag von den Anlegern erwartet
wird, ist völlig offen.
Die Charterraten bleiben auch weiterhin niedrig
Davon, dass die Krise weiter anhalten wird, gehen die seriösen Marktteilnehmer aus. Die HSH Nordbank,
einer der größten Schiffsfinanzierer beschreibt die derzeitige
Situation wie folgt: Nachfrage bleibt hinter den Erwartungen zurück,
hohe Bunkerpreise belasten Ergebnisse der Linienreedereien, Charterraten
tendierten zuletzt wieder abwärts. Unsere Prognose: Ab 2014 allmähliche
Rückkehr auf ein auskömmliches Charterratenniveau. Ob angesichts
solcher düsteren Prognosen tatsächlich eine realistische
Fortführungsperspektive für den Schiffsfonds besteht, wird sich zeigen.
Schadenersatz als realistische Alternative
Angesichts
der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist
es für betroffene Anleger des Schiffsfonds GEBAB MS „Nona“ umso
wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht
zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus
Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die
Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht
haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert
wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem
Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen
die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest
zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren
gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Doch
die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst
haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen
nachfolgend einige wenige genannt werden:
-
Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko:
Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als
„Mitunternehmer“ tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die
bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein
geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen
bedeutsamen Umstand informiert. -
Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet:
Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als
Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine
Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit
hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen
können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der
Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen. -
Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen:
Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt.
Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur
mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns
bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert. -
Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten:
Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten
Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist
kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der
weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten
die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf
hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die
Einnahmen hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen
zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich
zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen. -
Hohe Vertriebskosten verschwiegen: Das
von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den
Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil
floss in nicht investive Verwendungen, also diverse
Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten),
Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der
Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die
geplante Mittelverwendung informiert. -
Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen:
Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in
Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für
Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn
Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne
der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall.
Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der
Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den
Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten
Schiffsfondsanleger hingewiesen. -
Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks):
Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die
Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten
Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe
fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist
in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde
nicht darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher
Anteil davon an die beratende Bank/Sparkasse als Provision (so genannte
Kickbacks) fließt.
Die
im Vertrieb des Schiffsfonds GEBAB MS „Nona“ beteiligten Berater haben
die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken
dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht
ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine
Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir
vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen
Beratungsverträgen.
Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht
Zum
Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von
Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen
Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt,
Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder
Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern
bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um
eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im
Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher
Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die
Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder
unmöglich machen.
Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html
Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Schiffsfonds GEBAB MS „Nona“? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.