GEBAB Larentia und Minerva – Schadenersatz für Schiffsfondsanleger

Mit mehr als 25 Mio. € beteiligten sich Anleger im Jahr 2005 an dem GEBAB Fonds Beteiligungsgesellschaft LARENTIA + MINERVA mbH & Co. KG. Dieser investierte in zwei baugleiche im Jahr 2005 abgelieferte Containerschiffe. Die wirtschaftliche Entwicklung des Fonds blieb weit hinter den bei den Anlegern geweckten Erwartungen zurück.

Wir vertreten zahlreiche Anleger dieses Fonds, denen zum Erwerb der Anteile durch eine in München ansässige Vermögensberatungsgesellschaft geraten wurde. Hierzu wurden die Anleger zunächst mittels eines Informationsbriefes, datierend „München im April 2005“ angeschrieben und auf das Fondsangebot aufmerksam gemacht. Die Kernaussagen, die für das Angebot sprächen, wurden wie folgt hervorgehoben:

  • Leistungsfähige Containerschiffe
  • Sehr gute Ausschüttungen, bei Tonnagesteuer nahezu steuerfrei
  • Chancen auf (noch) höhere Einnahmen
  • Geringe Kapitalbindung
  • Guter Zweitmarkt,: Keine Bindungsfristen. Hohe (steuergünstige) Rentabilität sichert gute Kurse beim Verkauf.

Zum Thema „Zweitmarkt“ heißt es dort weiterhin:

„Gute Verfügbarkeit (Fungibilität): Einen „Schiffsverkauf“ kann jeder Gesellschafter – bei Bedarf und nach eigener Entscheidung – jederzeit selbst vornehmen. Im Zweitmarkt werden für rentable Schiffsanteile gute Kurse gezahlt.“

Falsche Information begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die Anleger, die uns mit der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen beauftragt haben, wurden im Vorfeld der Beteiligungsentscheidung über die Funktionsweise und Risiken der Beteiligung falsch informiert.

  • Die Ausführungen in dem Informationsbrief zur vermeintlich gegebenen Veräußerbarkeit von „gebrauchten“ Schiffsfondsanteilen stehen im Gegensatz zu den tatsächlichen Gegebenheiten und zu dem von der Rechtsprechung in diesem Punkt geforderten Inhalt der Aufklärung. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass es für derartiger Anteile eben gerade keinen funktionierenden Zweitmarkt gibt, die Veräußerung daher nur eingeschränkt möglich ist und dabei in der Regel Verluste erzielt werden. Genau darauf hätte im Vorfeld der Beteiligungsentscheidung hingewiesen werden müssen. Die diesbezüglichen Angaben in dem Informationsschrieben und im Prospekt sind ungenügend und irreführend.
  • Die Vertriebskosten belaufen sich auf weit mehr als 15%, jener vom Bundesgerichtshof formulierten Grenze, aber der ein Anleger vor der Beteiligungsentscheidung unaufgefordert über die Höhe der Vertriebsaufwendungen informiert werden muss.
  •  Der Prospekt ist nach unserer Auffassung darüber hinaus fehlerhaft, weil er entgegen der vom Bundesgerichtshof formulierten Anforderungen für den Anleger nicht erkennen lässt, welcher Anteil des von den Anlegern investieren Kapitals werthaltig in Anschaffungs- und Herstellungskosten fließt und welcher für nicht-investive Zwecke verwendet wird.

Unzureichende Aufklärung über Risiken der Schiffsfonds-Beteiligung
 
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass sie über die Risiken der ihnen empfohlenen hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligungen gar nicht oder nicht ausreichend informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Wir haben bei einer Analyse zahlreicher Beratungen dabei insbesondere folgende Beratungsfehler festgestellt:
 

  • Ein sehr hoher Anteil der von den Anlegern einbezahlten Gelder floss nicht in den Kauf oder Bau der Schiffe sondern wurde für diverse Dienstleistungsvergütungen und Vertriebsprovisionen sowie Zinsen verwendet. Dieses Geld arbeitet zukünftig nicht für die Anleger. Wie hoch dieser Anteil so genannter Weichkosten ist, wurde regelmäßig verschwiegen
  • Auch die Höhe der Vertriebskosten, die sich bei Schiffsfonds regelmäßig deutlich über 15 % des Anlegerkapitals bewegten, wurde in der Beratung nach unserer Erfahrung regelmäßig verschwiegen, obwohl die Berater zur Aufdeckung dieser Mittelverwendung verpflichtet gewesen wären.
  • Schiffsfonds sind hochriskante unternehmerische Beteiligungen, bei denen zahlreiche Faktoren wie Chartereinnahmen oder Schiffsbetriebskosten starken Schwankungen bzw. Veränderungen unterliegen können und das gesamte Fondskonzept zum Scheitern bringen können. Gerade die Risiken hätten Gegenstand der Beratung sein müssen.
  • Vielfach wurden Schiffsfonds ausdrücklich als Altersvorsorge empfohlen. Dabei sind Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet, da sie mit hohen Verlustrisiken verbunden sind, die bis zum Totalverlust der Anlage gehen können.

Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen für Anleger des GEBAB Fonds Beteiligungsgesellschaft LARENTIA + MINERVA mbH & Co. KG.

Haben auch Sie eine Beteiligung am GEBAB Fonds Beteiligungsgesellschaft LARENTIA + MINERVA mbH & Co. KG gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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