28. November 2012 – Schwere Zeiten für die knapp 500 Anleger des vom
Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2007 aufgelegten DS-Fonds Nr. 123 – DS
Sapphire. Der für einen Preis von 85 Mio. € gekaufte Rohöltanker erzielt
knapp 50% der prospektierten Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies,
wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade
einmal 6.776.000 € anstelle der prospektierten 12.851.000 €. Das Schiff
war im Jahr 2011 nicht in der Lage, die Verbindlichkeiten gegenüber der
finanzierenden Bank in voller Höhe zu bedienen. Ausschüttungen werden
auch weiterhin nicht gezahlt.
Ob die im Jahr 2012
erfolgte Rückzahlung der Ausschüttungen ausreichen wird, um das
Überleben des Schiffsfonds zu sichern, ist fraglich. Ob angesichts der
massiven Krise auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten diese Maßnahme
ausreicht, um die Banken zu einer Stundung von Tilgungszahlungen und
einer Teilnahme an einem Sanierungsprozess zu veranlassen ist völlig
offen (Stand Leistungsbilanz 2011).
Realistische Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Anleger
des DS-Fonds Nr. 123 – DS Sapphire stehen nun vor der Frage, ob sie der
Situation tatenlos zusehen wollen, oder ob sie ihre bestehenden Chancen
nutzen wollen, ihre Beteiligung im Wege des Schadenersatzes –
wirtschaftlich betrachtet – „rückabzuwickeln“. Die Chancen hierfür
stehen in der Regel gut, da die Beratung durch die Bankberater in
vielerlei Hinsicht fehlerhaft war.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus
Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die
Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht
haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht
beziehungsweise nicht vollständig informiert wurden. Geschlossene Fonds
sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09
formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko
bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht
sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
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Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen:
Die Anlegern des DS-Fonds Nr. 123 – DS Sapphire können die Beteiligung
erst nach einer langen Bindungszeit kündigen. Vorher besteht keine
Chance, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für
gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu
ausgeschlossen. Außerdem ist äußerst unwahrscheinlich, dass sie, sollte
ein Käufer gefunden werden, das investierte Kapital als Preis erhalten.
Hier sind regelmäßig erhebliche Abstriche hinzunehmen. -
Keine Informationen über drohenden Verfall der Charterraten:
Bereits im Jahr 2007 häuften sich Berichte in der seriösen
Wirtschaftspresse, wonach der massive Ausbau der weltweiten
Schiffsflotte zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden
Charterraten führen würde. Diese negativen Prognosen hätten die
Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihren Kunden nicht den Mund mit
den aktuell außergewöhnlich hohen Charterraten wässrig zu machen. Es
wäre daher Aufgabe des Beraters gewesen, auf das Risiko hinzuweisen, was
dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen nach dieser
Zeit hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben.
Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit
Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen. -
Hohe Vertriebsprovisionen verschwiegen:
Beratende Banken und Sparkassen haben für den Vertrieb von
Schiffsfondsanteilen hohe Provisionen erhalten, dies aber gegenüber
ihren Kunden, denen sie die Beteiligung empfohlen haben, nicht
offengelegt. In einem für eine Commerzbank Kundin geführten Rechtsstreit
lies die Bank beispielsweise vortragen, ihr sei noch im Jahr 2008 gar
nicht bekannt gewesen, dass sie verpflichtet sei, über diese
Provisionseinnahmen (so genannte kickbacks)
aufzuklären. Unterblieb die Aufklärung über die Provisionen, hat der
Anleger Schadenersatzansprüche gegen seine Bank oder Sparkasse. -
Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet:
Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als
Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine
Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit
hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen
können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der
Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
Da
bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir
vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen
Beratungsverträgen.
Möchten
Sie als Anleger des DS-Fonds Nr. 123 – DS Sapphire wissen, ob Ihnen
Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen
gerne.