DS Fonds Nr. 123 – DS Sapphire: Chartereinnahmen weit unter Plan, Ausschüttungen zurückgefordert

28. November 2012 – Schwere Zeiten für die knapp 500 Anleger des vom
Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2007 aufgelegten DS-Fonds Nr. 123 – DS
Sapphire. Der für einen Preis von 85 Mio. € gekaufte Rohöltanker erzielt
knapp 50% der prospektierten Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies,
wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade
einmal 6.776.000 € anstelle der prospektierten 12.851.000 €. Das Schiff
war im Jahr 2011 nicht in der Lage, die Verbindlichkeiten gegenüber der
finanzierenden Bank in voller Höhe zu bedienen. Ausschüttungen werden
auch weiterhin nicht gezahlt.

 

Ob die im Jahr 2012
erfolgte Rückzahlung der Ausschüttungen ausreichen wird, um das
Überleben des Schiffsfonds zu sichern, ist fraglich. Ob angesichts der
massiven Krise auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten diese Maßnahme
ausreicht, um die Banken zu einer Stundung von Tilgungszahlungen und
einer Teilnahme an einem Sanierungsprozess zu veranlassen ist völlig
offen (Stand Leistungsbilanz 2011).

 

Realistische Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

 

Anleger
des DS-Fonds Nr. 123 – DS Sapphire stehen nun vor der Frage, ob sie der
Situation tatenlos zusehen wollen, oder ob sie ihre bestehenden Chancen
nutzen wollen, ihre Beteiligung im Wege des Schadenersatzes –
wirtschaftlich betrachtet – „rückabzuwickeln“. Die Chancen hierfür
stehen in der Regel gut, da die Beratung durch die Bankberater in
vielerlei Hinsicht fehlerhaft war.

 

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

 

Aus
Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die
Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht
haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht
beziehungsweise nicht vollständig informiert wurden. Geschlossene Fonds
sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09
formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko
bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht
sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

 

  • Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen:
    Die Anlegern des DS-Fonds Nr. 123 – DS Sapphire können die Beteiligung
    erst nach einer langen Bindungszeit kündigen. Vorher besteht keine
    Chance, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für
    gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu
    ausgeschlossen. Außerdem ist äußerst unwahrscheinlich, dass sie, sollte
    ein Käufer gefunden werden, das investierte Kapital als Preis erhalten.
    Hier sind regelmäßig erhebliche Abstriche hinzunehmen.

  • Keine Informationen über drohenden Verfall der Charterraten:
    Bereits im Jahr 2007 häuften sich Berichte in der seriösen
    Wirtschaftspresse, wonach der massive Ausbau der weltweiten
    Schiffsflotte zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden
    Charterraten führen würde. Diese negativen Prognosen hätten die
    Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihren Kunden nicht den Mund mit
    den aktuell außergewöhnlich hohen Charterraten wässrig zu machen. Es
    wäre daher Aufgabe des Beraters gewesen, auf das Risiko hinzuweisen, was
    dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen nach dieser
    Zeit hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben.
    Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit
    Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.

  • Hohe Vertriebsprovisionen verschwiegen:
    Beratende Banken und Sparkassen haben für den Vertrieb von
    Schiffsfondsanteilen hohe Provisionen erhalten, dies aber gegenüber
    ihren Kunden, denen sie die Beteiligung empfohlen haben, nicht
    offengelegt. In einem für eine Commerzbank Kundin geführten Rechtsstreit
    lies die Bank beispielsweise vortragen, ihr sei noch im Jahr 2008 gar
    nicht bekannt gewesen, dass sie verpflichtet sei, über diese
    Provisionseinnahmen (so genannte kickbacks)
    aufzuklären. Unterblieb die Aufklärung über die Provisionen, hat der
    Anleger Schadenersatzansprüche gegen seine Bank oder Sparkasse.

  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet:
    Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als
    Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine
    Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit
    hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen
    können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der
    Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.

 

Da
bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir
vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen
Beratungsverträgen.

 

Möchten
Sie als Anleger des DS-Fonds Nr. 123 – DS Sapphire wissen, ob Ihnen
Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen
gerne.

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