Dr. Peters DS-Fonds 111 – ein Ende mit Schrecken

+++ Stiftung Warentest berichtet über die Insolvenz des Dr. Peters Group – DS-Fonds 111 +++ 

 

1.184 Anleger haben in den Jahren 2005 und 2006 fast 45 Mio. € in den DS-Fonds 111 der Dr. Peters Group investiert. Vermittelt wurden die Anteile unter anderem über verschiedene Sparkassen. Jetzt stehen sie vor dem Verlust ihres Kapitals. Da die finanzierenden Banken nicht bereit waren, dem Fonds im Hinblick auf die gewährten Kredite entgegenzukommen, hat die Gesellschafterversammlung am 5. Oktober 2011 den Verkauf der Schiffe des DS-Fonds 111, die beiden Tanker DS Performer und DS Power beschlossen. Da der kurzfristig voraussichtlich zu erzielende Kaufpreis von 32 Mio. US-$ noch nicht einmal die Kredite von rund 60 Mio. US-$ decken wird, wurde das Konzept von einer der finanzierenden Banken nicht akzeptiert. Die Insolvenz der Schiffsgesellschaften war damit besiegelt. Die Anleger nicht mit einer Rückzahlung von invstiertem Kapital rechnen. Sie müssen vielmehr vom Totalverlust ihrer Einlage ausgehen.

 

Rückforderung von Ausschüttungen?

 

Darüber hinaus wurden die Anleger damit konfrontiert, dass aller Voraussicht nach Ausschüttungen, die sie erhalten haben, zurückgfordert werden. Ob diese Forderung zu Recht besteht prüfen wir derzeit für unsere Mandanten.  Grundsätzlich ist eine Rückforderng dann möglich, wenn es sich bei den Ausschüttungen nicht um Gewinne der Fondsgesellschaft gehandelt hat.

 

Keine Beratung über Risiken und hohe Weichkosten

 

Für die Anleger des DS Fonds 111 „DS Performer“ und „DS Power“ bestehen gute Chancen, Ihr Geld im Wege des Schadenersatzes von den sie beratenden Banken, Sparkassen und Beratern zurückzuholen. Denn für viele Anleger kam die wirtschaftliche Entwicklung des Fonds völlig überraschend. Ihnen war der Fonds als sichere krisenfeste Anlage empfohlen worden. Von Risiken, gar von Totalverlust war in den Beratungsgesprächen in den meisten Fällen nicht die Rede.  Auch über die Höhe der so genannten weichen Kosten, also Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerb der Schiffe stehen, wurde in den ihm bekannten Beratungsgesprächen nicht gesprochen. Über all diese Umstände muss der Anleger aber von seinem Berater informiert werden, bevor er sich an einem Fonds beteiligt.

 

Kickbacks wurden verschwiegen

 

Viele Anleger des Dr. Peters DS Fonds 111 wurden von Sparkassen und anderen Banken geworben. Dabei hätten diese nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ihre Kunden unaufgefordert darauf hinweisen müssen, welche Provisionen sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten. Wurden die Anleger auf diesen Umstand nicht ausdrücklich hingewiesen, können sie alleine deshalb Schadenersatz durchsetzen.

 

Fühlen auch Sie sich als Anleger des Dr. Peters DS-Fonds 111 falsch beraten und möchten wissen, ob Sie Chancen auf die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben?

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

 

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