Das Ende für den HCI Fonds Shipping Select XVI: Auch das dritte Fondsschiff meldet Insolvenz an, Totalverlust für Anleger

Nachdem am 13. September 2012 zwei Tanker des HCI Shipping
Select XVI, die Fondsschiffe MS „Hellespont Trader“ und MS „Hellespont
Trooper“ Insolvenzantrag gestellt hatten, wurde nur einen Tag später
auch über das dritte Fondsschiff, die MS „Hellespont Trinity“ das
vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.

 

Die knapp 59 Mio.
€, die Anleger des HCI Fonds Shipping Select XVI im Jahr 2005 in den
Fonds investiert haben, sind verloren. Die bei einer Verwertung der
Schiffe in der Insolvenz zu erzielenden Erlöse werden nach bisherigen
Erfahrungen in der Regel nicht einmal ausreichen, um die
Darlehensverbindlichkeiten der drei Schiffe zurückzuführen. Die Anleger
müssen sich daher darauf einstellen, dass ihr gesamtes investiertes
Vermögen verloren und der Totalverlust eingetreten ist.

 

Die
Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu
akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen – die Chancen stehen nicht
schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von
Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht.
Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds

 

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

 

Warum
kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für
Mandanten, die am HCI Shipping Select XVI beteiligt sind, haben wir
bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft
und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für
Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten
sich gegen das Beratungsunternehmen und gegen die
Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.

 

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

 

Aus
Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die
Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht
haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert
wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert
hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche
das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil
verloren gehen kann. Die spekulativen Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

 

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

 

Die
im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit
denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser
hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht
ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen
insbesondere folgende Mängel festgestellt:

 

  • Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen

  • Hohe Vertriebskosten – verschwiegen

  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung

  • Starke Schwankungen der Charterraten nach Auslaufen von Festcharterzeiten möglich – verschwiegen

  • Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert – verschwiegen

  • Risiken der teilweisen Finanzierung der Schiffshypothekendarlehen in Yen verschwiegen

  • KeineInformation über loan-to-value Klausel (105% Klausel) in den Darlehensverträgen

 

Da
bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir
vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen
Beratungsverträgen.

 

Haben auch Sie eine Beteiligung am HCI Shipping Select XVI gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?

 

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.


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