CFB Fonds 168 Twins 2 – Schadenersatz für Fondsanleger

17. Juni 2014 – Fast 59 Mio. €
Eigenkapital haben Kunden der Dresdner Bank AG im Jahr 2008 in den
CFB Fonds 168 Twins 2 investiert. Sie beteiligten sich
damit an der MS „Nedlloyd Marita“ und der MS „Maersk
Nottingham“, zwei 2.556 TEU Vollcontainerschiffen der
Sub-Panamax-Klasse. Die im Jahr 2002 bestellten und um den
Jahreswechsel 2003/2004 ausgelieferten Schiffe gehörten zuvor einem
anderen CFB-Fonds, der die Schiffe für jeweils rund 27,5 Mio. USD
erworben hatte. An den CFB Fonds 168 wurden die zwischenzeitlich rund
vier Jahre alten Schiffe für 41,75 Mio. USD verkauft.

 

Ein Gewinn von 162,5% für den veräußernden
Fonds, der nur dadurch möglich wurde, dass die Schiffspreise sich
2007 in einer Hochphase befanden. Für den verkaufenden Fonds und
seine Anleger ein Bombengeschäft. Auch die Commerzbank-Tochter CFB
profitierte davon in Form von satten Vergütungen für die Neuauflage
des Fonds. Ebenso die Dresdner Bank, die für den Vertrieb des Fonds
hohe Provisionen eingenommen hat.

 

Für die Anleger des CFB Fonds 168 Twins 2
könnte dieser bei langfristiger Betrachtung völlig überhöhte
Kaufpreis für die Schiffe eine Ursache für einen Totalverlust ihrer
Einlage werden.

 

Schiffe
überteuert eingekauft

 

Der
Schiffskaufpreis orientiert sich im Wesentlichen an der zum
Kaufzeitpunkt erzielbaren Charterrate. In den Jahren 2003 – 2008 war
ein weit überdurchschnittlicher, völlig außergewöhnlicher Anstieg
der Charterraten zu verzeichnen. Die Charterraten sind im Herbst 2008
nicht zuletzt infolge des sich aufgrund der zahlreichen Bestellungen
neuer Containerschiffe abzeichnenden drastischen Überangebots an
Transportkapazitäten stark und nachhaltig eingebrochen. Diese
Entwicklung war sowohl in der Fachpresse, als auch in der
Wirtschaftspresse bereits seit Ende 2005 vorhergesagt worden. Hierauf
wurden die Anleger vor der Zeichnung nicht hingewiesen.

 

Heute
befinden sich die Charterraten auf einem im Vergleich zu den
Boom-Jahren 2003 – 2008 vergleichsweise niedrigen Niveau. Daher
fallen die Chartereinahmen nach dem Auslaufen der Festcharter auch
deutlich niedriger aus.

 

Da der
Kaufpreis auf der Grundlage hoher Charterraten ermittelt wurde,
stellte der Kauf des Schiffes faktische eine Spekulation auf
nachhaltig hohe Chartereinnahmen dar. Den Anlegern verschwiegen
wurde, dass die fallenden Chartereinnahmen bereits seit Herbst 2005
vorhergesagt wurden. Fallende Charterraten werden angesichts der
hohen Kosten für Zins und Tilgung (zur Finanzierung des hohen
Kaufpreises mussten hohe Darlehen aufgenommen werden) hingegen
schnell die Zahlungsunfähigkeit der Schiffe zur Folge haben und
damit den Verlust des Anlegerkapitals.

 

Zahlreiche Prospektfehler

 

Hinzu kommt, dass der Prospekt des Twinfonds CFB Fonds 168 zahlreiche Fehler aufweist.

 

  • Unzureichende, an der Realität vorbeigehende Marktprognosen.

  • Anstieg der Schiffsbetriebskosten nur mit 3% p.a. prognostiziert, obwohl die Steigerungsrate bei vergleichbaren Schiffen von 2000 – 2006 ca. 7% p.a. betragen hat.

  • Überdurchschnittlicher Anstieg von Schiffsbetriebskosten bei älteren Schiffen nicht berücksichtigt.

  • Angaben im Prospekt zum Investitions- und Finanzierungsplansind unvollständig und irreführend und entsprechen nicht den von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen.

  • Vertriebskosten falsch – zu niedrig – ausgewiesen.

  • Rechtliche Risiken des Fonds unzutreffend dargestellt.

  • Finanzierungsrisiken wurden verschwiegen.

 

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

 

Aus unserer jahrelangen Erfahrung bei der Durchsetzung von Anlegerinteressen wissen wir, dass kaum eine Beratung im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds unangreifbar war. Denn in der Regel entsprachen die empfohlene Schiffsfondsbeteiligung weder den Anlagezielen, noch der Risikobereitschaft des Anlegers und nur allzu oft war er wirtschaftlich gar nicht in der Lage, die Risiken, die jetzt eingetreten sind, zu tragen. Auch die Information über Funktionsweise und insbesondere Risiken des vom Berater empfohlenen Schiffsfonds war in aller Regel unzureichend, da der Berater das Produkt verkaufen wollte, um Provisionen zu verdienen und nicht seinen Kunden durch zutreffende Hinweise auf Verlustrisiken abschrecken wollte.

 

Unzureichende Aufklärung über Risiken der Schiffsfonds-Beteiligung

 

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass sie von ihren Beratern bei der Dresdner Bank AG über die Risiken der ihnen empfohlenen hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligungen gar nicht oder nicht ausreichend informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

 

Wir haben bei einer Analyse zahlreicher Beratungen dabei insbesondere folgende Beratungsfehler festgestellt:

 

  • Ein sehr hoher Anteil der von den Anlegern einbezahlten Gelder floss nicht in den Kauf oder Bau der Schiffe sondern wurde für diverse Dienstleistungsvergütungen und Vertriebsprovisionen sowie Zinsen verwendet. Dieses Geld arbeitet zukünftig nicht für die Anleger. Wie hoch dieser Anteil so genannter Weichkosten ist, wurde regelmäßig verschwiegen

  • Auch die Höhe der Vertriebskosten, die sich bei Schiffsfonds regelmäßig deutlich über 15% des Anlegerkapitals bewegten, wurde in der Beratung nach unserer Erfahrung regelmäßig verschwiegen, obwohl die Berater zur Aufdeckung dieser Mittelverwendung verpflichtet gewesen wären.

  • Schiffsfonds sind hochriskante unternehmerische Beteiligungen, bei denen zahlreiche Faktoren wie Chartereinnahmen oder Schiffsbetriebskosten starken Schwankungen bzw. Veränderungen unterliegen können und das gesamte Fondskonzept zum Scheitern bringen können. Gerade die Risiken hätten Gegenstand der Beratung sein müssen.

  • Vielfach wurden Schiffsfonds als Altersvorsorge empfohlen. Dabei sind Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet, da sie mit hohen Verlustrisiken verbunden sind, die bis zum Totalverlust der Anlage gehen können.

  • Die Schiffsbetriebskosten wurden in den Fonds regelmäßig zu niedrig kalkuliert. Geschönte Ertragserwartungen waren die Folge. In den Beratungsgesprächen wurde auf diesen Punkt zumeist nicht eingegangen.

  • Auch die für die Laufzeit des Fonds als fest angesetzten Wechselkurse – US-Dollar zu €uro – wurden von der Realität allzu oft überholt.

  • Auch auf das Risiko, nach Auslaufen der anfänglichen Festcharter keine auskömmliche Anschlusscharter finden zu können, blieben in den Beratungsgesprächen unerwähnt.

  • Die beratenden Banken und Sparkassen haben zumindest bis ins Jahr 2008 hinein regelmäßig nicht darauf hingewiesen, welche Provisionen sie für die Vermittlung von Fondsbeteiligungen erhalten (kickbacks, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären.

 

Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen für Anleger des CFB Fonds 168 Twin 2 wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen sowie aufgrund der diversen Prospektfehler. Für die Falschberatung haftet die Commerzbank AG, in der die Dresdner Bank AG aufgegangen ist.

 

Haben auch Sie eine Beteiligung am CFB Fonds 168 Twin 2 gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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