CFB-Fonds Nr. 131 Marienbader Höfe – Schadensersatzansprüche verjährt, die Anleger sind empört

Bereits 2011 hatten wir darauf hingewiesen, dass sowohl die Beratung
der Anleger vor der Beteiligungsentscheidung durch ihre Bankberater nach
unseren Erfahrungen fehlerhaft war, als auch der Emissionsprospekt. Mit
Ablauf des 31.12.2011 ist nun die sogenannte Totalverjährung
eingetreten, dass heißt, Anleger können ihre berechtigten
Schadenersatzansprüche jetzt nicht mehr durchsetzen.

In der Zwischenzeit, leider erst nach dem Verjährungseintritt, haben sich sehr
viele Anleger bei uns gemeldet und uns ihr Leid geklagt. Aus vielen
Gesprächen wissen wir, dass völlig gegen jede Übung der letzten zehn
Jahre die Übermittlung des Geschäftsberichts 2010 an die Anleger
hinausgezögert worden sein soll und auch die Gesellschafterversammlung
fand anstatt wie gewohnt im Herbst (2011) erst in 2012 statt. Zahlreiche
Fondsanleger äußerten uns gegenüber den Verdacht, dass dies absichtlich
geschehen sei, um sie über die tatsächlich höchst problematische
Situation des Fonds im Unklaren zu lassen, sie in Sicherheit zu wiegen
und um sie davon abzuhalten, sowohl gegenüber den
Gründungsgesellschaftern, als auch der Commerzbank AG als beratender
Bank Schadenersatzansprüche prüfen zu lassen und geltend zu machen.

Unser Rechtsanwalt stellt ausdrücklich klar: „Tatsächlich dürfte für die allermeisten Anleger der
Zug längst abgefahren sein. Nur in absoluten Sonderkonstellationen ist
es überhaupt noch denkbar, Ansprüche gegen die Commerzbank geltend zu
machen.“

Anleger können daher allenfalls noch versuchen, auf
gesellschaftsrechtlichem Weg Ansprüche durchzusetzen. Hierfür sollten
sie sich von einem auf Gesellschaftsrecht und Kapitalanlagen
spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Die Bündelung der
Interessen vieler Anleger im Rahmen einer Interessengemeinschaft dürfte
hier überaus sinnvoll sein, schon um die Kosten für den Einzelnen
möglichst gering zu halten.

Interessierte können sich unter Angabe ihrer Kontaktdaten sowie Beteiligungsnummer und Beteiligungshöhe unter der extra für die Interessengemeinschaft der Anleger des CFB-Fonds 131 eingerichteten Emailadresse cfb131@nittel.co
melden. Die Daten werden zunächst gesammelt, ausschließlich für die
Organisation einer Kontaktaufnahme der Anleger untereinander vorgehalten
und verwendet. Weder ein Mandat ist damit verbunden, noch Kosten für
die Interessenten oder eine Haftung für die Kanzlei.

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